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Frage geschrieben am 12.07.2010 11:32:09

Deffekte Hi-Fi Anlage bekommen bei Neukauf

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1267
Geehrte Anwälte,

ich habe in einem Online Shop eine Hi-Fi Home Cinema Anlage für 800€ bestellt. Handelte sich um neueware.
Geliefert würrde ein Gerät mit mehreren Fehlern. Nach meinem recht, müsste mir der Käufer die Anlage komplett auf neu umtauschen oder zurück nehmen.
Ich habe sofort den Händler angeruffen. Als Antwort:
- keine Sorge, wir tauschen alles um, das Ersatzgerät würde bestellt. Dauert 2-3 Tage, dann haben Sie es.
2 Wochen ohne Reaktion. Ich Ruffe wider an:
- Oh, sorry. Sie müssen doch erst die Anlage zurück senden, dann tauschen wir diese um. Der Ersatz ist da, bitte zurück Senden.
Ok, ich fliege jedoch morgen ins Urlaub für eine Woche, wenn ich zurück bin, sende ich die Anlage raus. Bin zurück, die Anlage zurück geschickt. Noch 1 Woche verging, keine Reaktion. Ich ruffe wider an:
- Es tut uns leid, wir müssten die Anlage zur Reparatur zur LG zusenden lassen. usw. ....
Anschließend habe ich noch eine Mänge an Telefonaten geführt. Jedes mall würde mir versprocheen zurück zu ruffen. Nie hat mich jemand zurück geruffen. Nach fast 2 Monaten kam die Anlage aus der Reparatur. Faszit: eine fehler behoben, einer nicht.
LG sagt mir, sende noch mall zurück, wir reparieren es. Ich habe kein Lüst dafür und möchte mein Geld zurück.
Habe den Händler kontaktiert und einen Frist gesetzt. Keine Reaktion.
Ich habe vorgeschlagen:
1) das geld zu erstatten und die Anlage abhollen lassen
2) 50% Kaufpreis zurück und ich behalte die und übernehme den Stress mit reparatur
3) Sofort eine neue Anlage zu senden und diese abhollen lassen.
Ich suche ein Anwalt der mir dabei helfen kann und den Fall übernehmen möchte.




Antwort geschrieben am 12.07.2010 15:39:59
Rechtsanwältin Tanja Bresges
Vaalser Straße 148, 52074 Aachen, Tel: 0241/8901-148, Fax: 0241/8901-149
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bewertungen: 9
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihren dargestellten Sachverhalt als richtig unterstellt, beantworte ich wie folgt:
Sie haben als Käufer einen Anspruch auf mängelfrei Lieferung der bestellten Ware (hier HifiAnlage).
Wenn die Ware mangelhaft geliefert wurde haben Sie zunächst das Recht der Nachbesserung. Diese gewährt Ihnen das Recht der Wahl auf Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Ware.
Wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie zunächst die 2. Alternative gewählt und sogar einvernehmlich besprochen.
Dann ist der Händler umgeschwenkt auf Reparatur, was die Beseitigung des Mangels bedeuten würde.
Hier ist vorsicht geboten, denn es ist nicht klar, ob Sie damit einverstanden waren, denn es ist ja noch ein weiterer Fehler vorhanden.
Hier müßte Ihrerseits gehandelt werden, um klar und deutlich die Nachbesserung in Form der mangelfreien Lieferung zu verlangen und nicht lediglich die Beseitigung des Mangels.
Dies müßte schriftlich erfolgen.
Die Beratung würde dann hier enden.
Ich biete Ihnen an, eine anwaltliches Schreiben an Ihren Händler zu senden mit der Geltendmachung Ihrer Rechte.
Dies wäre allerdings ein Auftrag, den ich für 95,00 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer für Sie erledigen würde. Sie können hier eine Direktanfrage an mich stellen mit vorbenannten Bedingungen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Für Ihre entgegengebrachtes Vertrauen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichem Gruß

Tanja Bresges
Rechtsanwältin


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