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Defektes Quad gekauft bei Ebay mit nicht angegebenem Unfallschaden


| 30.10.2011 14:01 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Reinhard Otto


| in unter 1 Stunde

hallo.
ich habe kürzlich ein quad der marke sym track runner 200 bei eBay ersteigern können, das fahrzeug war als defekt deklariert und soweit auch nicht das problem für mich.
da ich dafür aber eine gesamtstrecke von 1400 km zurücklegen musste hatte ich daher auch nciht genug zeit das fahrzeug vor bezahlen noch einmal gründlich zu inspizieren...
zu hause nusste ich feststellen das das fahrzeug einen frontschaden/unfall hatte, da die spur verstellt war, der linke reifen einseitig abgefahren war und der frontbumper verzogen war sowie die halterung dafür am rahmen.
diese wurden offensichtlich nachgeschweißt.
da ich ein typengleiches fahrzeug hiervon schon habe ist mir der vergleich sehr leicht gefallen, da mein vorhandenes vollkommen intakt ist.
desweiteren wurde der tacho als defekt angegeben und die kilopmeterangabe darum mehr als fraglich erscheint ,da daß fahrzeug so verrostet gewesen ist das mir scheint das dies ncith erst seit dem letzten tüv (januar 2011) defkt war.im übrigen war der tacho nicht defekt, sondern die tachowelle war schon gar nicht mehr existent, am unteren ende und dies kann keinesfalls innerhalb eines kanppen jahres passiert sein.
habe ich ein recht auf wandlung oder schadensersatz?
das fahrzeug hatte übrigens vor mir 2 besitzer.
und ich habe mir noch einen zusätzlichen Kaufvertrag ausstellen lassen ,da alleine nur der ausdruck von der ebayrechnung nicht ausreicht das fahrzeug bei der zulassung anzumelden.und dort steht "unfallfrei" bei mehreren vorbesitzern.
mfg
e.franz
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay gekauft
Eingrenzung vom Fragesteller 30.10.2011 | 14:13
30.10.2011 | 14:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Reinhard Otto
538 Bewertungen
Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der von Ihnen dazu mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Aufgrund ihrer Schilderungen ergeben sich mögliche Ansprüche wegen verschiedener Mängel nach § 437 BGB.

Für die endgültige Beurteilung der Frage ist wichtig zu wissen, ob Sie von Privat gekauft haben oder von einem Händler. Ferner muss genau gesehen werden, in welchem Umfang im eBay Angebot defekte dargelegt worden sind.

Sofern das Fahrzeug mangelhaft ist, wovon auszugehen ist, die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen ist, haftet Ihnen der Verkäufer nach § 437 BGB.

Sofern Ihnen gegenüber Mängel arglistig verschwiegen worden sind, was bei dem defekten Tacho und insbesondere auch bei dem Unfallschaden der Fall zu sein scheint, können Sie zudem den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Wenn zudem in dem schriftlichen Kaufvertrag Freiheit zugesichert worden ist, liegt ebenfalls eine fehlende vertraglich zugesicherte Beschaffenheit vor, die Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Aufgrund Ihrer Schilderungen ist davon auszugehen, dass Ihnen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auch auf Schadensersatz durchaus zustehen könnte.

Sie sollten dringend den gesamten Vorgang an Hand der konkreten Unterlagen (eBay-Angebot und Kaufvertrag) juristisch prüfen lassen, um letztlich Klarheit gewinnen zu können.

Sofern Sie an einer solchen Überprüfung durch mich im Rahmen eines weiterführenden Mandates interessiert sind, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Ich werde kurzfristig die Unterlagen prüfen und Ihnen konkret sagen, Sie weiter vorgehen sollen.


Mit freundlichen Grüßen


Nachfrage vom Fragesteller 30.10.2011 | 14:31

hallo.
vielen dank für die schnelle antwort...
ich habe von privat gekauft.ebaynummer habe ich hier mit angegeben.
die technischen mängel, rost, defekter tacho usw. sind nicht das problem, die sind von mir einkalkuliert worden und behebbar, es geht nur um den frontschaden und den vermutlichen tüv der das fahrzeug so abgenommen hat!
der verkäufer hat mir 100 euro als ersatz angeboten, da ich aber alleine schon 200 euro fahrtkosten hatte und ich vermutlich den rahmen ersetzen lassen muss (884 euro ) habe ich 150 euro vorgeschlagen die er aber ablehnt und mich mit bewertugsabgabe erpresst sonst würde ich auch die 100 euro nicht bekommen.
für eine weiterführung des anliegens wäre ich bereit, da ich erst einen passenden anwalt in meiner nähe suchen müsste...
ebay artikelnummer: 130588704855

mfg
e.franz

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 30.10.2011 | 15:13

Da in der Auktion lediglich das sofortige Ausgehen des Motors als Defekt beschrieben wurde, ist auch nur die Gewährleistung hinsichtlich dieses Punktes ausgeschlossen.

Das Ihnen unterbreitete Angebot halte ich nach erster Beurteilung für völlig unzulänglich.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 2011-10-30 | 15:34


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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 2011-10-30
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ANTWORT VON
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Bielefeld

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Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht