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Defektes Auto gekauft


05.07.2011 01:08 |
Preis: ***,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Trettin


| in unter 2 Stunden

Hallo, ich habe über Mobile.de ein gebrauchtes Auto gekauft.Ich fuhr zu der Privatverkäuferin mit dem Zug hin und das Auto sowie die Verkäuferin machten auf mich einen guten Eindruck.Ich fuhr eine kurze Proberunde und hörte im Innenraum nichts.Also ADAC Kaufvertrag unterschrieben, bezahlt und los..Als ich zur Tankstelle fuhr und den Motor beim Ausstieg laufen lies, bemerkte ich ein seltsames Geräusch(wie eine Reibung an einem Band).Ich konnte die Verkäuferin nicht erreichen und fuhr die 400km nach Hause.Gleich am nächsten Tag rief ich die verkäuferin an und sagte ihr das Problem.Die Verkäuferin sagte, Sie wisse von so einem Problem nichts.Ich sagte, ich gehe am nächsten Tag zur Werkstatt zur Kontrolle und werde Sie dann benachrichtigen.Ergebnis:Verdacht auf Steuerkettenriss.Sofortiger Austausch von nöten.Da sonst der Motor kaputt gehen könnte.Kostenpunkt:Mind.1000 Euro.Danach rief ich der Verkäuferin an und sprach auf Band.Zurück gerufen hat mich ihr Lebensgefährte und wollte wissen was heraus gekommen ist.Ich sagte ihm alles.Auch das ich das Auto nicht möchte und auf eigene Kosten lieber per Transporter zurück bringen lasse.Er erwiderte:Ich richte es aus und ich werde von der Verkäuferin zurück gerufen.Bis dato kein Rückruf.Das Auto ist auch noch auf die Verkäuferin zugelassen.Wollte es zwar gleich ummelden, aber unter den Voraussetzugen, hab ich es unterlassen.Was ist jetzt zutun? Bei Privatkauf ist natürlich keine Garantie.Aber im Kaufvertrag steht auch(gekürzt):Sachmängelhaftung bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen von Pflichten des Verkäufers.Also muss doch entweder die Veräuferin das Auto zurücknehmen und mir mein Geld(2600 Euro)zurück erstatten, oder die Reparatur übernehmen.Was soll ich tun? Mit freundlichen Grüssen
PS:Um meiner Forderung nachdruck zu verleihen, wäre ein Brief durch einen Anwalt an die Verkäuferin wohl das beste(ich sprach der Verkäuferin gerade auf Band das ich den heutigen Tag auf Reaktion von ihr abwarte).Können Sie das machen wenn von Sinn und was kostet das?Vorausgesetzt natürlich, ich bekomme keine Antwort von der Verkäuferin heute Vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema:
Auto gekauft
05.07.2011 | 01:46

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Trettin
145 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:

I. Sofern der im Kaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluß wirksam ist, befinden Sie sich in einer schwierigen Lage.

Sie müssen in diesem Fall nämlich zum einen darlegen und beweisen, daß das Kfz schon bei Übergabe an Sie mangelhaft war. Zum anderen - und das ist das Problem - müssen Sie den Beweis führen können, daß die Verkäuferin den Mangel arglistig verschwiegen hat (vgl. § 444 BGB).

Es kommt deshalb im Grunde darauf an, ob die Verkäuferin einen Mangel des Fahrzeugs kannte oder zumindest für möglich hielt. Das wird sich naturgemäß allenfalls schwer beweisen lassen, zumal das Fahrzeug bei der Probefahrt offenbar keine Auffälligkeiten zeigte.

II. Wenn die Verkäuferin nachweislich arglistig gehandelt hat, können Sie allerdings ohne weiteres den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.2008).

Im Regelfall ist das nicht möglich. Denn normalerweise muß der Käufer, der eine mangelhafte Sache erhalten hat, dem Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung (§ 439 BGB) geben.

III. Im Augenblick kann ich Ihnen deshalb nur raten, den Kaufvertrag von einem Anwalt überprüfen zu lassen.

Sollte sich dabei herausstellen, daß der vereinbarte Haftungsausschluß unwirksam ist, käme es auf eine Arglist der Verkäuferin nicht an. In diesem Fall müßten Sie ihr allerdings Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen (Nacherfüllung).

Ich hoffe, daß Ihnen diese Auskunft weiterhilft. Bitte nutzen Sie bei Bedarf die Möglichkeit, hier eine kostenlose Nachfrage zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Trettin
Rechtsanwalt
ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Trettin
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