ich habe bei einem Lieferanten über Amazon 4 rebuildet Farbtoner für einen HP Colorlaserjet bestellt. Die Bestellung erfolgte im Jahr 2010, Einbau des Toner Anfang 2011. Dies nur zur Info da ich leider über diesen Lieferanten keine Bewertung mehr über Amazon abgeben kann. Ich tauschte zuerst alle 3 Farben des Toners aus. Während 2 Farben gut und gründlich verpackt waren, war die magente Farbe offen ohne Schutzkleber. Somit war innerhalb der Plastikverpackung des Toners alles bereits durch den losen Toner versaut. Ich habe die Kartusche soweit als möglich gereinigt und eingebaut. Dann stellte sich heraus das alle Kartuschen Druckfehler verursachten (dicke Streifen, Punkte, unregelmäßiger Farbauftrag). Ich reklamierte die Kartuschen und bat um Gutschrift oder Austausch. Am 05.02. reklamiert und nach einigem hin und her am 21.02. die Info bekommen das ich neue Toner erhalte. Diese kamen dann auch an. Beim Einbau der Kartuschen mußte ich feststellen das die magenta Farbe wieder wie die vorherige keinen Schutzkleber hatte und der lose Toner wieder alles versaut hat. Der Enbau der anderen Kartuschen brachte auch keinen Erfolg da auch wieder ähnliche Fehler (wie oben) auftraten. Nach diesem Austausch ist mein Drucker jetzt auch defekt denn er hat einen permanenten Grauschleier (dies hat auch ein anderer bei Amazon in der Bewertung geschrieben). Test erfolgte mit den alten Kartuschen der Grauschleier ist somit nicht abhängig von den neuen Kartuschen. Ich habe dann alle Kartuschen (2x4er Satz) am 09.03. zurückgeschickt und in einer Mail dazugeschrieben das ich wenn keine Reaktion bis zum 17.03. erfolgt ich weitere Schritte einleite. Es kam per Mail eine Antwort am 11.03. mit einem Bedauern und das alles in den nächsten Tagen abgewickelt sein wird. Am 22.03. erhielt ich eine Mail das mit dem Vorlieferanten geklärt werden muß wie es weitergeht (ist aber nicht mein Problem?). Ich habe am 23.03. den Eingang dieser Info bestätigt. Dann tat sich wieder nichts mehr. Am 05.04. schrieb ich wieder, setzte eine erneute Frist bis zum 08.04. (rechnete sowieso nicht mit einer Antwort) und drohte rechtliche Schritte an. Bis heute keine Antwort, keine Gutschrift nichts. Der Artikelwert ist 145,00 Euro.
Meine Fragen sind
1. wie komme ich an mein Geld für den Toner
2. kann ich eine Schadenersatzfoderung für meinen Drucker geltend machen (in seinen AGB´s fand ich keinen Hinweis das ein Defekt eines Gerätes ausgenommen ist)
3. durch den erneuten Versand eines defekten Toners (magenta) fühle ich mich betrogen. Ist dies
anzeigbar?
Eigentlich geht es mir jetzt schon weniger ums Geld sondern eigentlich nervt mich das "Geschäftsgebahren".
Ich möchte auf jeden Fall rechtlich meine Interessen gegen diese Firma vertreten haben und würde einen Anwalt auch dafür in Anspruch nehmen.
Antwort geschrieben am 17.04.2011 15:13:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Gina Haßelberg
Lyrenstraße 13, 44866 Bochum, Tel: 02327/831874-0, Fax: 02327/831874-9
Zivilrecht, Strafrecht, Kaufrecht, Mietrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 103
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
1. Mängelrechte:
Wenn Ihnen mangelhafte Ware verkauft wurde, stehen Ihnen gesetzliche Mängelrechte nach §§ 437 BGB zur Verfügung. In erster Linie hat der Verkäufer das Recht zweimal nachzubessern. In Ihrem Fall scheidet eine Reparatur der Toner wohl aus, so dass der Verkäufer zwei mal zur Neulieferung berechtigt ist.
Soweit der Verkäufer auf dieses Recht – 2. Nacherfüllung - nicht verzichtet hat oder auf Aufforderung binnen angemessener Frist nicht neu geliefert hat, können Sie vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld unter angemessener Fristsetzung zurückverlangen.
Sollten der Verkäufer bereits eine Nacherfüllung verweigert/verzichtet bzw. nicht rechtzeitig vorgenommen haben, ist Ihr Verlangen auf Rückzahlung berechtigt. Im anderen Falle sollten Sie den Verkäufer die Gelegenheit zur Nacherfüllung geben und erst nach Verstreichen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
2. Schaden am Drucker
Der Schaden am Drucker könnte einen Mangelfolgeschaden darstellen. Dieser ist grundsätzlich auch ersatzfähig.
Voraussetzung wäre, dass der Schaden durch die mangelhafte Ware eingetreten ist. Dies wäre im Streitfall auch von Ihnen zu beweisen.
Wenn eine Reparatur wirtschaftlich ist, so entspricht die Höhe des Schadens den Reparaturkosten. Ansonsten berechnet sich der Schaden nach der Höhe des Restwertes des Druckers.
Weiter erforderlich ist, dass der Verkäufer den Schaden auch verschuldete. Sein Verschulden wird in erster Linie zwar vermutet. Es fragt sich jedoch, ob es ihm gelingen wird, sich zu entschuldigen, wenn er die Ware von einem Dritten bezieht. Hier käme es auf die Umstände des Einzelfalles an.
3. Betrugsvorwurf
Ob die Schwelle eines Betruges überschritten wurde, ist fraglich. Dann müsste Ihnen vorsätzlich eine mangelhafte Ware verkauft worden sein in der Absicht sich selbst zu bereichern. Dass der Vorwurf berechtigt ist, ist eher unwahrscheinlich. Ich gehe eher davon aus, dass lediglich eine zivilrechtliche Problematik vorliegt.
4. Vorgehen
Da nach Ihren Schilderungen nicht 100%ig klar ist, ob Ihre Aufforderungen aus 03/2011 als Nacherfüllungsverlangen zu verstehen sind, sollten Sie nochmals Nachlieferung unter Setzung einer angemessenen Frist (10 – 14 Tage) verlangen. Achten Sie auf die Nachweisbarkeit des Schreibens (Einschreiben).
Sobald die Frist verstrichen ist, können Sie den Rücktritt vom Vertrag erklären und Ihr Geld zurückfordern. Dies können Sie mit der Aufforderung zum Schadensersatz wegen des Druckers verbinden. Den Schadensersatz wegen der Beschädigung des Druckers können Sie aber auch schon mit der Aufforderungen zur zweiten Nacherfüllung verbinden.
Kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht oder nur teilweise nach, können Sie weitere Schritte einleiten.
Sie können erwägen ein Mahnverfahren einzuleiten oder einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Da der Verkäufer sich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Rechtsbeistandes in Verzug befinden wird, wären die Kosten der Rechtsverfolgung ersatzfähig, soweit der Anspruch berechtigt ist.
Ob Sie anschließend einen Rechtsstreit führen möchten, müssen Sie selbst entscheiden. Fraglich ist, ob die Voraussetzungen, gerade in Bezug auf den Drucker, bewiesen werden können. Da der Streitwert unter 5.000 EUR liegt, können Sie den Rechtsstreit theoretisch ohne Rechtsanwalt führen.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung suchen, sollten Sie aus Kostengründen (Anfahrtskosten!) einen Rechtsanwalt bei Ihnen vor Ort beauftragen oder am Sitz des Verkäufers beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorstehenden Ausführungen um eine erste Einschätzung aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts handelt, die eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nach umfassender Sachverhaltsaufklärung nicht ersetzen kann. Durch Auslassen oder Hinzufügen von Tatsachen Ihrerseits kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Bei Unklarheiten können Sie gerne von Ihrem Nachfragerecht Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gina Haßelberg
(Rechtsanwältin)
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