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Frage geschrieben am 05.04.2011 17:56:12

Daueraufenthalt-EG Vorraussetzungen

Rechtsgebiet: Ausländerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 958
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich moechte mich um einen Titel vom Daueraufenthalt-EG beantragen.

Seit 11 Jahre habe ich in Deutschland gewohnt. Zweck Studiums, habe ich in Deutschland diplomiert und anschlissend promoviert mit einer Aufenthaltsgenehmigung G.16. Anfang 2011 wurde ich angestellt von einem Firma, und die Genehmigung wurde nach G18. geaendert. Jetzt arbeite ich als einen Angestellte. Als Student habe ich etwa 5 Jahre Rentenversicherung und als Angestellte etwa 6 Monate.

Erfuelle ich jetzt alle Voraussetzungen zur Erwerben des Daueraufenthalt-EG? Muss ich mindestens 2.5 oder 1.5 Jahre arbeiten? Brauche ich einen unbefristete Vertrag (zur Zeit befristet fuer 2 Jahre, mit Verlaengerungsmoeglichkeit)? Ist die Rentenversicherung ausreichend?

Danke schoen!


Antwort geschrieben am 05.04.2011 19:25:36
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,

gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG in § 9 a ff. AufenthG geregelt.

1. Aufenthalt in Deutschland
Zunächst müssen Sie sich seit 5 Jahren grundsätzlich ohne Unterbrechung rechtmäßig (z.B. mit Aufenthaltstitel) in Deutschland aufgehalten haben.
Beachten Sie bitte, dass die Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums im Bundesgebiet nur zur Hälfte angerechnet werden, vgl. § 9b Nr. 4 AufenthG. Wenn Sie sich also seit 11 Jahren zum Zwecke des Studiums/der Promotion in Deutschland ununterbrochen aufgehalten haben, werden Ihnen 5,5 Jahre angerechnet. Somit erfüllen Sie § 9a Abs. 2 Nr. 1 AufenthG.

2. Lebensunterhaltssicherung
Weiterhin müssen Sie in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Angehörigen, denen Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, durch feste und regelmäßige Einkünfte zu sichern, vgl. § 9a Abs. 2 Nr. 2 AufenthG.

In der Regel wird dies angenommen, wenn Sie die in § 9c AufenthG genannten Voraussetzungen erfüllen.
Hierzu gehört unter anderem, dass Sie Beiträge oder Aufwendungen für eine angemessene Altersversorgung geleistet haben, vgl. § 9c Nr. 2 AufenthG.
Da Sie Ihren Angaben zufolge insgesamt 5 Jahren und 6 Monate Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben und damit mehr als 60 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben, erfüllen Sie auch diese Voraussetzung.
In § 9c Satz 3 AufenthG ist geregelt, dass keine höheren Beiträge oder Aufwendungen verlangt werden können, als es in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 vorgesehen ist. Insofern sind Ihre geleisteten Beitragsleistungen für eine angemessene Altersversorgung ausreichend.

Für die Sicherung des Lebensunterhalts verlangt das Gesetz feste und regelmäßige Einkünfte. Das bedeutet aber nicht, dass Sie hierzu einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorweisen müssen. Die Ausländerbehörde hat bei diesem Kriterium Ihre Gesamtumstände zu beachten, insbesondere, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis in Ihrer Branche üblich ist und ob eine Weiterbeschäftigung nach Ablauf Ihres Vertrages nahe liegt.
Da Sie von einer Verlängerungsmöglichkeit sprachen, dürfte bei Ihnen die Dauerhaftigkeit der Einkünfte vorliegen, so dass Sie trotz befristeten Arbeitsvertrages feste und regelmäßige Einkünfte belegen können.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Sie die Voraussetzungen nach § 9 c Nr.1, 3 und 4 AufenthG erfüllen.

3. Übrigen Voraussetzungen für Daueraufenthalt-EG
Insgesamt komme ich zu dem Ergebnis, dass Sie zumindest die in § 9a Abs. 2 Nr.1 und Nr.2 AufenthG genannten Voraussetzungen erfüllen.


Leider kann ich nicht beurteilen, ob Sie auch die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung einer Daueraufenthalt-EG erfüllen.
Sie müssten nämlich auch die Voraussetzungen gemäß § 9a Abs. 2 Nr. 3 bis 6 AufenthG erfüllen und es dürfen bei Ihnen keine besonderen Ausschlussgründe nach § 9a Abs. 3 AufenthG vorliegen.

Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder eine umfassende Prüfung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Abschließend hoffe ich, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage vermittelt zu haben und bedanke mich für eine positive Bewertung.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Daueraufenthalt-EG Vorraussetzungen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-06
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