Daueraufenthalt EG - 60 Monate Pflichtbeiträge
| 07.04.2010 09:19 |
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Ausländerrecht
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Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk
Ich hoffe diese Frage wird auch für andere Ratsuchende hilfreich wird.
Ich bin Türkin und wohne seit Oktober 2003 in Deutschland. Ich habe erst studiert und seit März 2006 arbeite ich.
Meine Visum Geschichte in Deutschland sieht so aus:
- 14.09.03 bis 13.12.03 Visum (D) zu Studium
- 24.11.03 bis 31.03.05 Aufenthaltsbewilligung Studium
- 04.03.05 bis 15.01.06 Aufenthaltserlaubnis § 16
- 10.01.06 bis 05.04.06 Aufenthaltserlaubnis § 16
-17.03.06 bis 28.02.07 Aufenthaltserlaubnis § 18
- 29.06.06 bis 28.02.07 Aufenthaltserlaubnis § 18 (neues Pass)
- 01.03.07 bis 29.02.08 Aufenthaltserlaubnis § 18
- 01.06.07 bis 30.09.08 Aufenthaltserlaubnis § 16 (dazwischen wollte ich wieder was anderes studieren aber nach 3 Monaten Studium habe ich wieder angefangen zu arbeiten)
-07.09.07 bis 02.09.2010 Aufenthaltserlaubnis § 18
- 05.05.09 bis 02.09.2010 Aufenthaltserlaubnis § 18 (ohne Firmen /Arbeitstitel Beschränkung)
Also ist eine lange Geschichte und ich möchte endlich eine unbefristete Aufenthaltsmöglichkeit bekommen. Ich erfülle alle Herausforderungen für Niderlassungserlaubnis sowie für Daueraufenthalt EG, außer 60 Monate Pflichtsbeitrag, aber weil Daueraufenthalt EG von mehr Vorteil ist und ich hier gelesen habe, dass man dafür nicht unbedingt 60 PB haben muss, habe ich mich entschieden für Daueraufenthalt EG ein Antrag zu machen.
Mein Termin ist Ende April, ich wohne in Berlin, es hat genau 4.5 Monaten gedauert bis ich einen Termin von Ausländer Behörde hier in Berlin bekommen konnte. Ich möchte zu meinem Termin gut ausgestattet gehen, wenn man wirklich nicht ganze 60 Pflichtbeiträge bezahlt haben muss, will ich mein Recht haben und mit dem gewünschten Aufenthaltstitel wieder rauskommen. Aber es ist leider oft so dass die Beamter allles tun, um den Antrag abzulehnen.
Daher bitte ich um eine Erklärung, was zu tun wenn der Beamter mein Antrag nur wegen 60 Monaten Pflichtsbeitrag ablehnen will, wie kann ich beweisen, dass es doch nicht so ist? Eine Klage danach wäre viel komplizierter daher möchte ich die Sache erledigen bevor es zu einer Ablehnung kommt.
Ich arbeite in Berlin seit September 2009, habe einen unbefristeten Vertrag und verdiene 3000 euro brutto im Monat. Ich habe keine Familienangehörige in Deutschland, wohne allein, im Moment in Zwischenmiete, meine Wohnung ist 50 qm und bezahle 470 euro warm. Im Moment habe ich nur 51 Pflichtsbeitrag bezahlt.
Ich freue mich auf eine detaillierte Antwort und bedanke mich im Voraus.
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