Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.07.2010 19:04:01

Dauer Krankengeldzuschuss

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3489
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Dauer.
Hallo!
Ich bin im öffentlichen Dienst angestellt. Mein Anspruch auf Krankengeldzuschuss endete Mitte 2008. Nun war ich in diesem Jahr wieder auf Grund der selben Krankheit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Mein AG will keinen Krankengeldzuschuss zahlen, da er sagt, es ist wieder die selbe Krankheit und die 39 Wochen wären 2008 abgelaufen. Meine Frage: Ist es richtig, dass er nicht zahlt oder gibt es eine Frist, ab der es einen erneiten Anspruch auf Krankengeldzuschuss, gibt? Wenn ja, wo steht das?
Vielen Dank für die Beantwortung!


Antwort geschrieben am 26.07.2010 21:09:42
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
Fachanwalt Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 158
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage beantworte ich gerne wie folgt:

Der Krankengeldzuschuss ist ein Minus zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, also zu Ihrem Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf ihren normalen Lohn in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist also, dass Sie Krankengeld von der Krankenkasse erhalten und die sechs Wochen vorbei sind, in denen Ihnen der Anspruch auf Lohnfortzahlung zusteht.

Bei einer Folgeerkrankung verweist § 22 TVöD für den Entgeltanspruch auf § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG. Sie müssen also entweder sechs Monate wegen dieser Erkrankung nicht arbeitsunfähig gewesen sein oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit nicht erneut arbeitsunfähig werden. Wenn Sie also seit 2008 sechs Monate durchgehend wegen diesr Vorerkrankung nicht arbeitsunffähig waren oder zwölf Monate seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit vergangen sind, bis Sie wieder wegen dieser Erkrankung arbeitsunfähig wurden, steht Ihnen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und nachfolgend auch Krankengeldzuschuss zu.

Eine Ausnahme hiervon wäre gegeben, wenn Ihre Vorerkrankung bisher nie ganz ausgeheilt war und Sie aber gleichwohl einen Zeitraum arbeitsfähig waren.

Ich habe hier einen Kommentar zum TVöD im Internet gefunden, da stehen noch einige hilfreiche Dinge zur Fortsetzungserkrankung in § 22 ab Rn. 20:

http://books.google.de/books?id=hjK_lo9oXQYC&pg=PA362&lpg=PA362&dq=Krankengeldzuschuss+tv%C3%B6d+Ende&source=bl&ots=tS86yjjmnd&sig=0je6fgCy_BozOHSBCFmcHZHGZzU&hl=de&ei=tNFNTJGrE4i6OL7rmJYD&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4&ved=0CCAQ6AEwAzgK#v=onepage&q=Krankengeldzuschuss%20tv%C3%B6d%20Ende&f=false

Mangels genauer Kenntnis Ihrer Erkrankung kann ich zu dieser Frage nicht genauer ausführen. Im Zweifelsfall müsste wohl auch durch Einvernahme Ihrer Ärzte usw. geklärt werden, ob Ihre Erkrankung zwischenzeitlich voll ausgeheilt war oder nicht.

Wenn dies der Fall war und die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG vorliegen (s.o.), haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und nachfolgend auf 39 Monate Krankengeldzuschuss.

Bitte beachten Sie, dass diese Ansprüche gemäß § 37 TVöD verfallen, wenn Sie sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend machen.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
Fax: 0202 76988092
kanzlei@kanzlei-scheibeler.de
www.kanzlei-scheibeler.de

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 16.09.2010 18:12:14

Nach dem Hinweis eines aufmerksamen Lesers korrigiere ich den vorletzten Absatz meiner Antwort wie folgt:

Wenn dies der Fall war und die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 S. 2 EFZG vorliegen (s.o.), haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und nachfolgend auf Krankengeldzuschuss für eine Dauer von längstens 39 Wochen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

89
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Dauer   Krankengeldzuschuss