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Frage geschrieben am 17.07.2011 15:17:48

Datum der Hochschulzugangsberechtigung bei Fachabitur?

Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € 20,00 | Status: archiviert | Aufrufe: 1343
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Hallo.

Komme aus Hessen und habe eine kompliziertere Frage bezüglich meiner Fachhochschulreife.

Habe mich in letzter Minute fristgerecht für mehrere zulassungsbeschränkte Studiengänge beworben und bin mir unsicher wegen der Wartesemester.
Habe mich mit 27 kurzfristig entschlossen mich zu bewerben, da ich nach 3 Jahren Ausbildung (siehe weiter unten) und 3 Jahren Berufstätigkeit an einem Punkt angekommen bin, an dem ich unzufrieden mit meiner beruflichen Situation bin.

Bin wegen meines dürftigen Schnitts im Fachabi (3,2) auf Wartesemester angewiesen um in NC-Fächer reinzukommen und hoffe nun auf Erfolg bei meinen Bewerbungen um einen Studienplatz für's Wintersemester.
Mit Fachhochschulreife (meine habe ich erlangt in Hessen) kann man ja gemäß Hessischem Hochschulgesetz in Hessen an fast allen Unis auch Bachelor-Studiengänge belegen.

Ich habe bei meinen Bewerbungen das Datum des Ausbildungsabschlusses als HZB-Datum angegeben, da ich (siehe weiter unten) meine Fachhochschulreife über die Ausbildung erworben habe.

Leider habe ich das anschließend erworbene Zeugnis der Fachhochschulreife verloren, so dass ich es mir vor wenigen Wochen neu ausstellen lassen musste. Als Datum auf dem neu ausgestellten Fachhochschulreifezeugnis steht als Datum der 01.Juli 2011 (Ausstelldatum).

Das Zeugnis zählt, wie auf dem Zeugnis auch zu lesen ist, nur in Zusammenhang mit meiner Ausbildungsnachweise (IHK-Zeugnis) und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife.
Diese sind also bei der Bewerbung zwangsläufig mit als beglaubigte Kopie beizulegen.
Aus den Unterlagen geht also beglaubigt hervor dass ich 2008 meine Ausbildung abgeschlossen habe und somit die Fachhochschulreife vervollständigt war.

In dem Zeugnis der Fachhochschulreife steht wörtlich:

"(...) hat nach §47 der "Verordnung über die
Bildungsgänge und die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium" (VOGO/BG) vom 19. September 1998 (Abl. S. 734) in der Fassung vom 23. April 2002 die erforderlichen schulischen Leistungen für den Erwerb der Fachhochschulreife erbracht und die berufliche Tätigkeit nachgewiesen. Ihm wird das Zeugnis der Fachhochschulreife erteilt. (...) Dieses Zeugnis gilt nur in Verbindung mit den o.g. Nachweisen. Marburg, 1. Juli 2011"

Wie wird nun bei der Errechnung der Wartesemester von Seiten der Hochschule vorgegangen?
Welches Datum wird als Grundlage genommen? Und wie viele Wartesemester sind das dann unter'm Strich in meinem Fall?

Zumal die Ausbildung ja erst das Fachabitur vervollständigt hat und demnach nicht als Wartesemester zählt.

Ich habe auf diesem Wege mein Fachabitur erlangt:
Habe ein Berufliches Gymnasium besucht, aber vor dem Abi abgebrochen.

2004: Erlangen des schulischen Teils der
Fachhochschulreife (Wirtschaft / Verwaltung) 2008: Abschluss meiner kaufmännischen Berufsausbildung
2008 - heute: Arbeiten im erlernten Beruf

Auf der Homepage der Hochschule Bochum habe ich folgendes gefunden:

"Muss das Datum des schulischen oder praktischen Teils der Fachhochschulreife (FHR) angegeben werden?

Wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife vor dem (oder am) 15.07.2009 erworben haben, tragen Sie bitte das Ausstellungsdatum dieses Zeugnisses ein.

Falls Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife nach dem 15.07.2009 erlangt haben, gilt die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) erst mit der Beendigung des schulischen Teils der FHR (gelenktes Praktikum oder Ausbildung) als erbracht.
Dann geben Sie bitte das Datum des Erwerbs des praktischen Teils der Fachhochschulreife an."

Allerdings bezieht sich das auf das Hochschulrecht in NRW - wie sieht es also in meinem Fall aus? Ich wäre über eine deutliche Aufklärung meiner Sachlage sehr dankbar :)


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