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Mein Fall:
Herr H. ist Kunde bei der Firma F., die als Provider die Homepage und ein Forum des Herrn H. verwaltet. Es kommt nach einem Jahr zur Kündigung des Vertrages zwischen den beiden Parteiein. Herr H. bittet um die Sicherung der Daten (es handelt sich um über 10.000 Beiträge von ca. 20 Mitgliedern), die durch das Forum entstanden sind, wobei er laut Firma F. diese Sicherung selbst vornehmen kann. Herr H. mußte aber feststellen, daß die Sicherung der Daten technisch von der Firma F. nicht gewährleistet und somit nicht möglich war. Einen Tag nach der Kündigung teilte die Firma F. mit, daß alle Daten gelöscht wurden. Desweiteren waren die AGB`s der Firma F. auf deren Homepage nicht zu finden.
Meine Frage: Darf der Provider ohne Weiteres und ohne Zustimmung die Daten des Herrn H. löschen, die dieser ihm als Kunde anvertraute, und wenn nicht, kann man gegen die Firma vorgehen, um z.B. Schadensersatz einzuklagen? Gibt es Bestimmungen, die eine Datensicherung durch Provider für einen bestimmten Zeitraum festlegen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.4.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.04.2005 16:07:54 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 350
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sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:
Regelmäßig bieten solche Foren-Betreiber für die Zeit der Nutzung Ihre Database zur Verfügung. Wird diese gekündigt, erlischt Ihr Nutzungsrecht und der Betreiber kann hierüber verfügen – also auch die Daten löschen.
In Ihrem Fall soll die Datensicherung ja auch möglich gewesen sein (dies bieten eigentlich nur wenige Datenbanken an, um eben einen einfachen Umzug zu verhindern). Regelmäßig wird eine entsprechende Pflicht auch sicherheitshalber in den AGBs ausgenommen.
Hier würde sich dann die Frage stellen, ob Datensicherung eine Nebenpflicht des Vertrages sein kann. Da aber nur der Space zur Verfügung gestellt wird, habe ich hier meine Zweifel.
Die Verpflichtung kann sich nur aus dem Vertrag ergeben, evtl. aus einer (weiteren) nachvertraglichen Treuepflicht. Aber auch hier sehe ich wenig Ansatzpunkte.
Streiten kann man in Ihrem Fall natürlich darüber, ob hier in der Aussage, eine Sicherung sei möglich und diese funktioniert dann nicht, ein Verschulden zu sehen ist. Aber selbst wenn man dies bejahen würde, dürfte das Geltendmachen eines Schadenersatzanspruch bereits an dessen Bezifferung scheitern. Denn der reine ideelle wert – dies ist ständige Rechtsprechung – ist nicht zu ersetzen. Und in der Regel sind Foren eben genau das – eine Austauschplattform mit ideellem Wert.
Gerne können Sie mir noch kurz die Seite des Anbieters mailen, ich werde mir diese dann noch einmal anschauen. es tut mir leid, Ihnen hier nicht mehr Hoffnung machen zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
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