Frage geschrieben am 29.02.2008 13:04:00
Datenverlust
Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1704Unsere Kunden Hosten bei uns ONLINE CRM Systeme für die Kundenaquise die z.Zt.grosse Adressbestände umfassen und, da es sich um grosse deutsche Mittelständler handelt, auch sehr wichtige Datensätze umfassen.
Ein potentieller Kunde, die Tochterfirma eines Deutschen Fahrzeugausstatters in Russland hat uns nun nach einem Nachweis bzw. der Ergänzung des Service Vertrags gebeten, welche Die hiesiege (Deutsche) Gesetzeslage definiert.
Hintergrund. Die Kundendaten werden vom Kunden auf einer Softwarelösung von uns auf einem Server den wir von einem 3ten Servicepartner anmieten zur Kundenzufriedenheits befragung verwendet.
Wer ist den nach deutschem Gesetzt aus dieser Kette von Firmen, die technisch den Zugriff auf die Daten hätten, denn verantwortlich, wenn aus welchem Grund auch immer z.B: eine Kopier der Daten beim Konkurenten des Kunden auftauchen oder allenfalls füer SPAMs benutzt werden?
Gibt es eine globale gesetzliche Bestimmung, die festlegt wer wie Sorge tragen musse damit die Daten sicher sind und die mann in in solch einen Vertrag einfügen kann ?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 29.2.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 29.02.2008 14:31:19 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jorma Hein
Barfüßertor 25, 35037 Marburg an der Lahn, Tel: 06421 - 309788-11, Fax: 06421 - 309788-31
Markenrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 101
Barfüßertor 25, 35037 Marburg an der Lahn, Tel: 06421 - 309788-11, Fax: 06421 - 309788-31
Markenrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht
Bewertungen: 101
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Aus gesetzlicher Sicht gilt:
Für den Fall, dass die Kundendaten für Spam-Emails verwendet werden, ist im Regelfall nur der Versender dieser Spam-Email verantwortlich. Es besteht dann ein Unterlassungsanspruch des angeschriebenen Empfängers der Email.
Soweit Daten bei einem Konkurrenten des Kunden auftauchen, ist im Regelfall der haftbar, der diese Daten kopiert und dann an den Konkurrenten ausgehändigt hat. Es kann sich aber eine andere rechtliche Betrachtung ergeben, wenn der Datenverlust die Ursache in Ihrem Unternehmen hat (z.B. wenn ein Mitarbeiter Daten entwendet oder sich erhebliche Sicherheitslücken auftun etc.).
Sie fragen nach einer gesetzlichen Regelung für bestehende Risiken. Entscheidend dürften im Streitfall aber vertragliche Pflichten der Parteien sein (z.B. die Frage, ob sich aus dem zwischen Ihrem Unternehmen und Ihrem Kunden geschlossenen Vertrag über die Erbringung von Hostingleistungen eine Pflicht zur Datensicherung ergibt). Diesbezüglich kann ich Ihre Anfrage nicht beantworten, da mir die Verträge nicht vorliegen.
Eine globale gesetzliche Bestimmung, welche die Verantwortlichkeit für die sichere Speicherung von Daten festlegt, gibt es nicht. Es obliegt Ihrem Unternehmen, sich Ihren Kunden gegenüber vertraglich gegen bestehende Haftungsrisiken ausreichend abzusichern. Sie sollten hier Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. Verträge überprüfen oder sich solche anfertigen lassen, da mit dem Verlust von Kundendaten ein erhebliches Haftungsrisiko einhergehen kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise weitere Kosten für die Beratung anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Jorma Hein
Rechtsanwalt
______________________________________________________
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Jorma Hein / Philipp Achilles / Torben Müller / Wieland Stötzel
Jorma Hein, Rechtsanwalt
Gisselberger Str. 31
35037 Marburg
Tel: 06421 - 309788-11
Fax: 06421 - 309788-31
Email: hein@haftungsrecht.com
Web: www.haftungsrecht.com
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 01.03.2008 06:34:20
Vielen Dank für die Orientierung und das ignorieren meiner Tippfehler :)
Welche Gesetze und §§ sind den für den Vertrag zitierbar?
Wohlgemerkt, hier ist noch kein Schaden enstanden, aber der Kunde möchte wissen auf was er sich in unserem Rechtraum einlässt und nachlesen.
Vielen Dank für die Orientierung und das ignorieren meiner Tippfehler :)
Welche Gesetze und §§ sind den für den Vertrag zitierbar?
Wohlgemerkt, hier ist noch kein Schaden enstanden, aber der Kunde möchte wissen auf was er sich in unserem Rechtraum einlässt und nachlesen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Hein direkt

