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Frage geschrieben am 08.12.2010 17:10:09

Datenschutz bei Verfolgung von Software

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1181
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Datenschutz.
Guten Tag,

ich würde gerne in meine Online-Software ein Code einbauen. Diese Online-Software verkaufe ich dann an meine Kunden.

Der eingebaute Code macht folgendes:
- Sobald die Software im Internet aufgerufen wird, wird der Domainname in meine Datenbank eingetragen. Ansonsten wird nur der Name der Software gespeichert - sonst nichts!

Wird dabei gegen den Datenschutz verstoßen oder gibt es einen anderen Verstoß gegen deutsches Recht?

Der Kunde wurde darüber nicht informiert. Sollte es nicht erlaubt sein, genügt dann eine Erwähnung in den AGB, welche beim Kauf bestätigt werden müssen?

Viele Grüße


Antwort geschrieben am 08.12.2010 20:17:38
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Da man über die Domain auf den Inhaber der Website zurückkommen kann, entweder über das Impressum oder über die DENIC, liegt in datenschutzrechtlicher Verstoß vor.

Grundsätzlich steht dem nichts entgegen, für eigene Zwecke eine Datenbank mit frei zugänglichen Daten anzulegen.

Hier sollen aber am Ende personenbezogene Daten, und dazu würde auch die Domain gehören, gespeichert werden.

Dies ist dann zulässig, wenn der Kunde darüber nicht informiert ist.

Sie müssen den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine solche Speicherung erfolgt. Der Kunde muss die Gelegenheit haben, Kenntnis davon zu nehmen.

Sie können dies in die AGB einbauen, wenn der Kunde durch Klick auch die Kenntnisnahme der AGB bestätigen muss.

Außerdem muss dem Kunden ein Widerrufsrecht zur Zustimmung zur Datenspeicherung eingeräumt werden.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 08.12.2010 20:36:52

Guten Tag,

danke für die Antwort. Die Domainnamen sollen dann an 3. übergeben werden.

Somit wäre nur ein Einbau in die AGB zulässig, also dass die AGB darauf hinweisen?


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.12.2010 20:39:09

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Der Kunde muss darauf hingewiesen werden, dass die Speicherung der Daten an Dritte weitergegeben wird.

Er muss in den AGB Kenntnis davon nehmen und ausdrücklich zustimmen.

Es muss aber kein Einbau in die AGB erfolgen, sondern diese Zustimmung kann auch an einem anderen Ort auf der Webseite erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
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