Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 06.02.2011 15:30:08

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte - Arbeitgeber durchsucht PC am Arbeitsplatz

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2351
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Datenschutz.
Sehr geehrte(r) Rechtsberater(in),

ich wurde vor kurzem, aufgrund „dem auffinden illegaler Dateien auf dem Arbeitsplatz-PC" sowie der Tatsache, dass der Virenschutz von mir deaktiviert worden sein soll, von meinem Arbeitgeber gekündigt. Dieser hat während meiner Abwesenheit (Urlaub) meinen Arbeitsplatz-PC durchsucht (ich war nicht anwesend und auch kein Administrator), Dateien gesichert und diese zuhause analysiert/ausgewertet. Mit den Dateien/Inhalten die er gefunden hat begründet er seine Kündigung.

Ich wurde im Anschluss an das Gespräch direkt freigestellt und durfte meinen Arbeitsplatz nicht mehr nutzen, weder den Rechner herunterfahren noch meine „Eigenen/privaten Dateien" sichern bzw. mitnehmen. Auch verweigerte er die Mitnahme meines Eigentums (PC).

Ich muss zum aktuellen Zeitpunkt (aufgrund des Verhaltens meines Chefs) davon ausgehen, dass er weitere (unerlaubte) Inhalte dort platziert haben könnte.

Weitere Hintergrundinformation:

- Der komplette Rechner (alle Teile außer dem Gehäuse und dem Monitor) gehören bis einschließlich dem heutigen Tage mir. Diese sind mein Eigentum und wurden von mir bezahlt und mitgebracht, da dem Unternehmen die Mittel fehlten ein adäquates Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, mit dem ich meinen Aufgaben nachkommen kann.

- Die Nutzung des PCs sowie der Internetverbindung war uneingeschränkt (auch private Nutzung) gestattet (auch bei Einsatz firmeneigener Hardware)

War sein Verhalten gerechtfertigt (rechtlich einwandfrei)? Hat er sich ggf. strafbar gemacht (§)? Kann er die aufgefundenen Dateien in irgendeiner Form in einem Verfahren (z.B. wenn ich Kündigungsschutzklage erhebe) oder gesondert von ihm in irgendeiner Weise (Strafanzeige) genutzt werden? Oder hat er sich dieses Material illegal angeeignet und kann dieses deshalb nicht mehr einbringen?

Kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken und ihn zur Herausgabe meiner Hardware und zum Löschen möglicher angefertigter Kopien meiner Dateien zwingen?

Ich bin im Besitz der Kopien der Rechnungen für den PC (Hardware). Ich habe die Originale bei meinem Chef eingereicht, da er die Kosten erstatten wollte, wenn es der Firma mal besser geht. Allerdings ist dies bis heute nicht geschehen. Er hat jedenfalls keine Überweisung getätigt und hat von mir keine Unterschrift dafür bekommen. Ich selbst habe (da die Zahlung für sehr lange Zeit ausblieb) die Rechnungen steuerlich geltend gemacht und habe somit einen Nachweis dafür, dass die Hardware (insbesondere die Festplatte) mein Eigentum ist (Finanzamt erhielt die Originalrechnungen).

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen für eine erste Einschätzung und Beantwortung meiner Fragen ausreichen.

Vielen Dank im Voraus.


Antwort geschrieben am 06.02.2011 16:43:14
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 583
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:



1. War sein Verhalten gerechtfertigt (rechtlich einwandfrei)?

Nein, sein Verhalten war nach meiner Einschätzung nicht rechtlich einwandfrei.

Zunächst darf er Ihnen nicht die Herausgabe Ihres Eigentums verweigern, es sei denn er hat ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht, was beinhalten würde, dass er noch Ansprüche gegen Sie hätte, die Sie bislang noch nicht erfüllt haben (z.B. der Herausgabe von Eigentum des Arbeitgebers an den Arbeitgeber) . Dies kann ich nach Ihrer Schilderung aber nicht erkennen.

Ich kenne zwar nicht alle Einzelheiten, insbesondere nicht, was Ihr Arbeitgeber mit „illegalen Dateien" meint, jedoch ist eine außerordentliche Kündigung hier voraussichtlich unwirksam, da Sie nach Ihrer Schilderung nicht zuvor eine formell ordnungsgemäße Abmahnung wegen demselben Grund erhalten haben. Um dieses aber abschließend beurteilen zu können wäre eine vollumfängliche Begutachtung bei einem Kollegen vor Ort notwendig.

2. Hat er sich ggf. strafbar gemacht (§)? Kann er die aufgefundenen Dateien in irgendeiner Form in einem Verfahren (z.B. wenn ich Kündigungsschutzklage erhebe) oder gesondert von ihm in irgendeiner Weise (Strafanzeige) genutzt werden?

Hier kommt eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung in Bezug auf Ihr Eigentum in Betracht, sofern Ihr Arbeitgeber kein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht hat (s.o.).

Ob er die Daten verwenden darf hängt davon ab, ob diese einem Beweisverwertungsverbot unterliegen oder nicht.

Dies wäre dann der Fall, wenn die Beweisgewinnung rechtswidrig gewesen ist.

Es handelte sich hier bei dem PC um Ihr Eigentum . Somit hätte der Arbeitgeber Sie zunächst informieren müssen oder die Prüfung mit Ankündigung in Ihrem Beisein vornehmen müssen.

Hier liegt ein Beweisverwertungsverbot meines Erachtens nahe.

3.Oder hat er sich dieses Material illegal angeeignet und kann dieses deshalb nicht mehr einbringen?

Hiervon würde ich ausgehen (s.o.)

4.Kann ich eine einstweilige Verfügung erwirken und ihn zur Herausgabe meiner Hardware und zum Löschen möglicher angefertigter Kopien meiner Dateien zwingen?

Für eine einstweilige Verfügung brauchen Sie einen Verfügungsanspruch und einen Verfügungsgrund, den Sie dem Gericht gegenüber glaubhaft machen müssten.

Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus § 985 BGB , sofern die Gegenseite kein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht hat (s.o.).

Für einen solchen Verfügungsgrund muss eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben sein. Dieses ließe sich hier meines Erachtens gut begründen insbesondere aufgrund Ihrer Daten auf dem Computer.

Sie sollten einen Kollegen vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen sowie der abschließenden Prüfung der Erfolgsaussichten einer einstweiligen Verfügung beauftragen.



Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244



Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.02.2011 16:52:34

Sehr geehrter Rechtsberater,

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mich würden jetzt nur noch zwei Punkte interessieren und dafür möchte ich gerne auf diese eingehen:

---
1. Zunächst darf er Ihnen nicht die Herausgabe Ihres Eigentums verweigern, es sei denn er hat ein berechtigtes Zurückbehaltungsrecht, was beinhalten würde, dass er noch Ansprüche gegen Sie hätte, die Sie bislang noch nicht erfüllt haben (z.B. der Herausgabe von Eigentum des Arbeitgebers an den Arbeitgeber) . Dies kann ich nach Ihrer Schilderung aber nicht erkennen.

Könnte sich der Arbeitgeber hier auf sein "Eigentum" (Arbeitsergebnisse / Dateien die dem Unternehmen gehören) beziehen? Denn auch wenn die Hardware mein Eigentum ist, gehören Teile (Dateien/Software [z.B. Office Suite]) der Inhalte dem Unternehmen. Des weiteren fordert er auf einmal ein Notebook zurück, dass ein Geschenk für besonderen Einsatz (unzählige Überstunden) gewesen ist (dafür gibt es sogar einen Zeugen).

---
2. Ich kenne zwar nicht alle Einzelheiten, insbesondere nicht, was Ihr Arbeitgeber mit "illegalen Dateien" meint, jedoch ist eine außerordentliche Kündigung hier voraussichtlich unwirksam, da Sie nach Ihrer Schilderung nicht zuvor eine formell ordnungsgemäße Abmahnung wegen demselben Grund erhalten haben. Um dieses aber abschließend beurteilen zu können wäre eine vollumfängliche Begutachtung bei einem Kollegen
vor Ort notwendig.

Es handelt sich um eine "ordentliche" Kündigung mit unwiderruflicher Freistellung, doch das dürfte wahrscheinlich keine gesonderte Rolle spielen. Bei den Dateien sind "wahrscheinlich" MP3/AAC Dateien aus iTunes gemeint, die sich durch synchronisieren des iPods auf dem Rechner befinden. Details dazu hat er ja nicht geäußert.

Aber welches Gewicht hätte solches, mitunter verfälschtes/manipuliertes Beweismaterial (wenn er es gesichert hätte) vor Gericht?

Vielen Dank im Voraus.

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.02.2011 11:59:09

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:


1.Könnte sich der Arbeitgeber hier auf sein "Eigentum" (Arbeitsergebnisse / Dateien die dem Unternehmen gehören) beziehen? Denn auch wenn die Hardware mein Eigentum ist, gehören Teile (Dateien/Software [z.B. Office Suite]) der Inhalte dem Unternehmen.

Dieses wird meines Erachtens nicht ausreichen. Zudem hat ihr Arbeitgeber ja die Möglichkeit gehabt diese Dateien zu sichern.

Aus diesem Grund gibt es meines Erachtens kein Zurückbehaltungsrecht zum jetzigen Zeitpunkt mehr (zumindest was diese Dateien des Arbeitgebers betrifft).

2.Des weiteren fordert er auf einmal ein Notebook zurück, dass ein Geschenk für besonderen Einsatz (unzählige Überstunden) gewesen ist (dafür gibt es sogar einen Zeugen).

Somit hat der Arbeitgeber ihnen das Notebook nachweislich geschenkt und sie haben das Eigentum an dem Notebook somit erworben.

Dementsprechend hat der Arbeitgeber kein Recht das Notebook von ihnen zu verlangen


3.Es handelt sich um eine "ordentliche" Kündigung mit unwiderruflicher Freistellung, doch das dürfte wahrscheinlich keine gesonderte Rolle spielen. Bei den Dateien sind "wahrscheinlich" MP3/AAC Dateien aus iTunes gemeint, die sich durch synchronisieren des iPods auf dem Rechner befinden. Details dazu hat er ja nicht geäußert.

Sofern solche Dateien gemeint sind, die sich auf ihrem Privatrechner befinden, stellt dieses meines Erachtens keinen arbeitsrechtlichen Verstoß dar insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Dateien grundsätzlich auch nicht gefährlich für andere Programme sind, die sie etwa zur Durchführung ihrer Arbeit benötigen.

4.Aber welches Gewicht hätte solches, mitunter verfälschtes/manipuliertes Beweismaterial (wenn er es gesichert hätte) vor Gericht?

Wie bereits gesagt hätte es meines Erachtens nicht viel Bedeutung, da es ihr Eigentum ist (also das Notebook) und es sich hierbei um keine potentiell schädlichen Programme handelt.

Sollte ihre Arbeitgeber die Beweise manipuliert haben,würde gegebenenfalls eine Strafbarkeit wegen Falschaussage beziehungsweise Nötigung vorliegen.


Ich hoffe ihre Nachfrage zu ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagnachmittag und alles Gute!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Fax.0471/140244




Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Datenschutz / Persönlichkeitsrechte - Arbeitgeber durchsucht PC am Arbeitsplatz | Gesamtbewertung: 4.6/5 | Datum: 2011-02-10
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Newerla direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Datenschutzrecht letzten Monat:

4
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online