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Frage geschrieben am 16.03.2010 20:27:08

Datenschutz - eventuell KiPo auf (Beamten-)Dienst-PC - Vorgehensweise?

Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1844
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage. :)
Folgendes Szenario:
Ich arbeite als Administrator in einem Landesbetrieb und habe als solcher vollständigen Zugriff auf die lokal gespeicherten Daten meiner Mitarbeiter und Kollegen. Bisher kam ich nie in die folgende Situation und wünsche vor _meiner_ endgültigen Entscheidung einige Denkanstösse, um _mich selbst_ nicht in unnötige Gefahr zu bringen.
Heute morgen eröffnete mir mein Referatsleiter und _direkter_ Vorgesetzter(unter der Vorgabe der absoluten Vertraulichkeit), daß einer unserer Mitarbeiter (Beamter) straffällig geworden wäre. (> 100 Tagessätze; damit vorbestraft) Auf dessen _privatem_ PC seien Kinderpornobilder entdeckt worden. (in einem, dem Betriebssytem[Windows] normalerweise unzugänglichem Bereich)
Zu _meinem_ Schutz (Begründung) nannte er mir den Namen des Mitarbeiters (vorerst) nicht. Mein Referatsleiter erklärte mir den Willen der Amtsleitung (Präsident), den
_dienstlichen PC_ des Mitarbeiters ebenfalls auf KiPo (auch eventuell gelöschte Dateien) überprüfen lassen zu wollen. Zunächst war folgende Vorgehensweise angedacht: Der Mitarbeiter sollte _vorab_; im Beisein von Zeugen (Mitglied des Personalrats) darüber informiert werden, dass sein dienstlicher PC untersucht werden solle.
Die Amtsleitung (Präsident) entschied nun, daß die Untersuchung des PC _ohne_ das Wissen
des betroffenen Mitarbeiters geschehen solle (eindeutige, schriftliche Anweisung!); daraufhin entschied das Mitglied des Personalrats, lieber nicht als Zeuge des Vorgangs zur Verfügung zu stehen.
Damit bleiben ich und ein weiterer Referatsleiter, der dann als Zeuge hinzugezogen werden wird (wegen des Ausschlusses des Verdachts auf _nachträgliche_ Manipulation der gesicherten Daten) übrig.
Der Mitarbeiter um den es geht, ist bis einschliesslich Freitag, 19.03.10 krank geschrieben und ich habe den Auftrag erhalten, am Freitag die Daten des PC zu sichern und anschliessend auf KiPo zu untersuchen.
Der Vorgang als solcher soll folgendermaßen ablaufen: Ein komplettes, _sektorbasierendes_ Image der Festplatte des PC des Mitarbeiters soll im Beisein von Referatsleiter und eines weiteren Referatsleiters (als Zeugen) gezogen werden. Dieses Image soll _ohne_ weitere Manipulation auf DVDs gebrannt werden. _Danach_ wird das Image auf einer leeren Festplatte wiederhergestellt und mit einem Tool zur Wiederherstellung von gelöschten Dateien 'behandelt' um eventuell gelöschte Dateien wieder sichtbar zu machen...
Mein Referatsleiter hat mir heute nachmittag dazu folgendes erklärt: Wird _nichts_ gefunden, wird die Sache auf sich beruhen gelassen; der betroffende Mitarbeiter aber _nachträglich_ von der Maßnahme informiert werden.
Es wurden bereits diziplinarische Maßnahmen (vermutlich > Abmahnung > bis ???; durch den Präsidenten) beschlossen; bei eventuellem Fund von 'Material' auf dem Dienst-PC würden diese, so verstand ich die Ausführungen von meinem Referatsleiter, wohl schärfer ausfallen.
-
Meine Frage zu dem Komplex:
Ich habe eine eindeutige(!), dienstliche Anweisung der Amtsleitung (Präsident), den PC des erwähnten Mitarbeiter zu sichern und auf eventuelle Spuren von KiPo zu untersuchen und ich habe die technischen Möglichkeiten und das Know-How, dieses wie 'befohlen' zu tun.
Die Sicherung und Untersuchung wird _ohne_ das Wissen des Mitarbeiters, aber im Beisein von 2 Zeugen (mein und ein zusätzlicher Referatsleiter, allerdings ohne Mitglied des Personalrats) stattfinden. Mein Referatsleiter bekundet 'Bauchschmerzen' bei der angeordneten(!) Vorgehensweise und ich schliesse mich dem _gerne_ an; das Thema KiPo ist delikat, ja, aber...was mache ich jetzt?
Ich bitte um Wegweisung der besten Vorgehensweise, möglichst ohne das mir daraus (bei eventueller Weigerung, die eindeutige Anweisung(!) zu erfüllen) Nachteile entstehen können.
Meine Befürchtungen: Der betroffene Mitarbeiter klagt gegen die (mir rechtlich unklare) Vorgehensweise und ich führe 'Befehle' aus, die; trotz des heftigen Themas KiPos, rechtlich einfach nicht zulässig sind und ich somit in die Lage gerate, 'verknackt' zu werden.
Zweite Befürchtung: Ich kenne, wie gesagt, den Namen des Mitarbeiters _noch_ nicht (am Freitag dann...vielleicht!) Bisher bin ich als absolut loyaler und auch meinen Mitarbeitern gegenüber als vertrauenswürdiger Kollege bekannt und geschätzt(!)
Ich will meinen Ruf durch diese, zugegeben, leidvolle Sache nicht unnötig aus dem Fenster werfen;...immerhin arbeite ich jetzt seit über 25 Jahren in dem Betrieb und an meinem, bisher tadellosem(!) Ruf.

Mit der Bitte um Hilfe zur eindeutigen Vorgehensweise.

Freundliche Grüße, troop


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.03.2010 21:22:42
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, zu der ich sehr gerne wie folgt Stellung nehmen möchte:

Es ist wirklich eine sehr verzwickte Situationen in der Sie stecken. Ich kann Ihr schlechtes Gefühl und auch das schlechte Gefühl des Kollegen sehr gut nachvollziehen. Bei der Situationen und den möglichen arbeitsrechtlichen sowie gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen sollten Sie (genau wie Ihr Arbeitgeber) sich genau überlegen, wie vorgegangen wird.


Das von Ihnen vorgeschlagene Vorgehen halte ich schon für sehr sinnvoll, ich sehe jedoch ein Problem dabei. Das Problem ist, dass der betreffenden Mitarbeiter hiervon nichts weiß. Da er nichts davon weiß, kommt man in dem Bereich der illegalen Überwachung/Ausforschung, was grundsätzlich sowohl arbeitsrechtlich als auch datenschutzrechtlich grundsätzlich nicht zulässig ist.

Wenn Sie mich fragen, sollte die Aktionen dem betreffenden Mitarbeiter kurz vor Ausführung der Aktion mitgeteilt werden, ideal wäre es, wenn der betreffenden Mitarbeiter sogar dabei wäre.

Sicherlich hat Ihr Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, dass sich bestimmte Daten nicht auf seinem PC befinden, er muss jedoch die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen achten. Im Datenschutzrecht ist es ein Grundsatz, dass eine Untersuchung grundsätzlich nur mit Einwilligung oder wie in Ihrem Fall zumindest in Kenntnis des Betroffenen durchgeführt werden darf.

Sofern Ihr Arbeitgeber dieses nicht möchte, wäre Ihnen dringend anzuraten, sich von Ihrem Arbeitgeber eine Haftungsfreizeichnung unterschreiben zu lassen, wonach dieser für eventuelle Konsequenzen, die auf Sie auf Grund der Verletzung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Sie zukommen könnte, einzustehen hat (etwa die Schadensersatz, Anwalts- und Gerichtskosten).




Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen: Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Dienstagabend!

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774




Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

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Datenschutz - eventuell KiPo auf (Beamten-)Dienst-PC - Vorgehensweise? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-03-25
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Ich bedanke mich herzlich bei Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla für die Wegweisung in meiner Frage. Wie die Sache ausgegangen ist: Nachdem ich eine explizite Haftungsfreizeichnung durch den Arbeitgeber nicht erhalten hatte, habe ich die Anweisung, den PC des Mitarbeiters heimlich zu durchsuchen, abgelehnt. Es wurde auch nicht auf den Vorschlag eingegangen, die Festplatte von extern untersuchen zu lassen. Somit hat mein Referatsleiter die volle Verantwortung für die Untersuchung auf sich genommen und diese in Anwesenheit von zwei Zeugen (heimlich) selbst durchgeführt. Ich war damit (zu meiner Zufriedenheit) der Anweisung enthoben. Es wurde übrigens nichts auf dem Dienst-PC gefunden. MfG, troop :)



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