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Frage geschrieben am 25.12.2010 11:49:37

Datenroaming im Ausland extrem hohe Handyrechnung

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2358
Guten Tag,

Ich habe ein Problem mit meiner im Januar kommenden Handyrechnung.

Bei mir ist folgendes geschehen:

Ich war eine Woche im Ausland.
Mein Handy (Iphone4) habe ich tatsächlich ab und zu benutzt um meine Emails zu laden-
ein Gespräch unter einer Minute habe ich entgegengenommen, und 3-4 Anrufe unter einer Minute waren auf der Mailbox in dieser Zeit.
Nun will mein Anbieter von mir 1850,-Euro!
Meine Monatsrechnungen schwanken sonst seit Jahren bei 30-60Euro.

Auf Nachfragen bei der Servicenummer wurde mir gesagt, dass es sich bei den Kosten wohl wirklich nur um Internetdienste handelt, und dass 100KB im November 10,90Euro und ab dem 1.12. 10KB mit 4,90Euro verrechnet werden und dass dies auch irgendwo bei Ihnen auf der Homepage steht.
(Benutzt habe ich das Handy zwischen 30.11.-6.12.)

Ich befürchte dass die Auflistung (es wären dann insgesamt ja ca 3-5MB an Datenvolumen in der Woche)
stimmen könnte.

Eine echte Rechnung und einen Verbindungsnachweis gibt es erst im Januar - bis jetzt weiß ich von der Sache nur, da mir der Anbieter das Handy für ausgehende Gespräche gesperrt hat und ich dort angerufen habe...

Meine Frage ist ob es sich hier nicht um einen eindeutigen Fall von Wucher handelt und ob ich diese horrenten Summen tatsächlich bezahlen muss.
Muss ich die ver5fachung der Kosten einfach hinnehmen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Zunächst muss man klarstellen, dass eine entgültige Einschätzung erst erfolgen kann, wenn Ihre Rechnung mit Verbindungsnachweis vorliegt.

Zunächst müsste man klären, ob Sie anhand Ihres Vertrages überhaupt verpflichtet sind derartig hohe Kosten zu tragen. Man müsste die AGB´s Ihres Anbieters prüfen, vorallem auch ob diese wirksam Vertragsbestandteil geworden sind. Bei den Roaming Gebühren gibt es teilweise gesetzliche Höchstgrenzen. Jede Einwahl ins Internet ist ein neuer Vertragsschluss. Es kann zweifelhaft sein, ob der Hinweis auf eine Kostensteigerung auf der homepae ausreichend ist. Hier muss eine klare Erkennbarkeit für den Kunden vorliegen.

Eine starke Erhöhung der Gebühren für Auslandssurfen kann eine überraschende Klausel sein und damit unwirksam sein.

Man kann sich auch fragen, ob der Anbieter nicht eine Kappungsgrenze hätte einhalten müssen.

Bei der Frage des Wuchers muss man die deutschen Gebühren mit den jetzt abgerechneten Gebühren vergleichen und ins Verhältnis setzen. Die extremen Mehrkosten in Ihrem Fall lassen diese Möglichkeit jedenfalls als nicht ausgeschlossen erscheinen.

Sie sollten bei der nun folgenden Rechnung nur die Kosten zahlen, die eindeutig sind, also Grundgebühren und Telefonate oder Surfen im Inland. Ich rate Ihnen zu anwaltlicher Hilfe, da dann häufig die Chance besteht, sich mit dem Anbieter auf einen Kompromiß zu verständigen.

Sie sollten die Sache in jedem Fall überprüfen lassen und nicht einfach zahlen.





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