Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 23 weitere Antworten zum Thema Daten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Thema Daten auf Firmenrechner habe ich folgende Frage:
Unter Verwendung einer kostenlos erhältlichen Software, die vom Arbeitnehmer mitgebracht wurde und mit Zustimmung des Niederlassungsleiters durch den Administrator auf dem Firmennetzwerk installiert wurde, wurden im Laufe mehrerer Arbeitsjahre umfangreiche Datenbanken erstellt.
Nach einer fristgerechten Kündigung mit sofortiger Freistellung wird sechs Wochen nachdem der Arbeitnehmer das Unternehmen verlassen hat, behauptet, er habe die Datenbanken gelöscht, ausgelagert bzw. dem Zugriff des Unternehmens entzogen.
Da nur Netzwerkadministratoren die entsprechenden Rechte zum Installieren und Deinstallieren von Software etc. besitzen, ist eine Löschung durch den Arbeitnehmer dadurch bereits ausgeschlossen.
Da alle Administratoren jederzeit Zugriff auf alle Rechner haben und bereits mehrfach aufgrund unbemerkter Zugriffe seitens der Administratoren die Datenbanken Fehlermeldungen generierten, nicht aufrufbar waren, etc., ist es diesen also möglich, eine Löschung von Daten vom Rechner des Arbeitnehmers ausgehend durchzuführen.
Netzwerk-Verlaufsprotokolle können vermutlich den Zeitpunkt und Ursprung der Löschung von Daten angeben, jedoch nicht die Person, die diese Löschung durchführte.
Wenn ein Protokoll nun den Rechner eben dieses Arbeitnehmers als Ort der Löschung angibt und der Arbeitgeber somit behauptet, der Arbeitnehmer habe diese Löschung durchgeführt, dieser jedoch das Gegenteil behauptet – wie kann diese Situation gelöst werden ?
Mit der Bitte um eindeutige Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Antwort geschrieben am 06.09.2011 12:57:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Grund für eine Beschuldigung wird sich in Schadensersatzforderungen seitens des Arbeitgebers erschöpfen.
Der Arbeitgeber hat in diesem Fall zu beweisen, dass der Arbeitnehmer die Löschung vorgenommen hat.
Wenn dies also technisch schon gar nicht möglich ist und eventuell sich auch aus dem Löschzeitpunkt ergibt, dass der Arbeitnehmer zu dieser Zeit nicht an dem entsprechenden Arbeitsplatz war und die Löschung auch aus diesem Grund schon nicht durchführen konnte, wird der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen bekommen.
Die folgenden Argumente stehen also zur Auswahl:
1) Löschung technisch nicht möglich: Dies kann mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens beweisen werden und würde den Arbeitnehmer bereits vollständig entlasten.
2) Löschung technisch möglich und vom Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, jedoch zu einer Zeit, zu der sich der Arbeitnehmer dort nicht befunden hatte = Entlastung
3) Löschung technisch möglich und zu einer Zeit, zu der sich der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz befand, muss der Arbeitgeber auch konkret nachweisen, dass die Löschung nur durch diesen Rechner und durch diesen Arbeitnehmer durchgeführt werden konnte und es darüber hinaus auch technisch möglich war.
Dies ist nicht der Fall, wenn auch andere Zugriff auf diesen Computer haben oder aber die IP, die als Beweis für den konkreten Arbeitsplatz gelten soll, auch anderweitig vergeben werden kann.
Festzuhalten bleibt also, dass der Arbeitgeber in der vollen Beweispflicht steht und wenn eine Löschung bereits technisch nicht möglich ist, dieser auch nicht zu haften hat, unabhängig der anderen eben noch aufgeführten Beweisschwierigkeiten für den Arbeitgeber.
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.09.2011 18:17:50
Sehr geehrter Herr Grützmacher,
vielen Dank für ihre eindeutigen Ausführungen.
Gern möchte ich mit folgender Nachfrage noch die bestehende Option nutzen:
Der Arbeitnehmer bewegt sich, vor allem früh morgens, wenn nur eine Handvoll Mitarbeiter anwesend ist, häufig im Unternehmen und hält sich im Rahmen seiner Tätigkeit längere Zeit (1 Stunde oder länger) in den Kellerarchiven oder in anderen Etagen auf. Dabei lässt er den Rechner in seinem Büro angeschaltet und auch das Büro selbst ist nicht verschlossen. Dieses liegt etwas abseits auf der Etage, in einer Ecke neben der Küche und der Etagentoilette und ist daher leicht unbemerkt zugänglich.
Es ist somit auch möglich, dass ein anderer Mitarbeiter vor Ort den Computer des Büros benutzt hat.
Wie sehen Sie in diesem Fall die Beweislage gegen oder für den Arbeitnehmer ?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Grützmacher,
vielen Dank für ihre eindeutigen Ausführungen.
Gern möchte ich mit folgender Nachfrage noch die bestehende Option nutzen:
Der Arbeitnehmer bewegt sich, vor allem früh morgens, wenn nur eine Handvoll Mitarbeiter anwesend ist, häufig im Unternehmen und hält sich im Rahmen seiner Tätigkeit längere Zeit (1 Stunde oder länger) in den Kellerarchiven oder in anderen Etagen auf. Dabei lässt er den Rechner in seinem Büro angeschaltet und auch das Büro selbst ist nicht verschlossen. Dieses liegt etwas abseits auf der Etage, in einer Ecke neben der Küche und der Etagentoilette und ist daher leicht unbemerkt zugänglich.
Es ist somit auch möglich, dass ein anderer Mitarbeiter vor Ort den Computer des Büros benutzt hat.
Wie sehen Sie in diesem Fall die Beweislage gegen oder für den Arbeitnehmer ?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.09.2011 21:58:33
Sehr geehrter Fragesteller,
wie bereits erwähnt, ist es Aufgabe des Arbeitgebers die Löschung zu beweisen und wenn es a) technisch nicht möglich, so eine Löschung vorzunehmen und b) auch andere Zugriff zu dem Rechner hatten, stehen die Chancen des Arbeitgebers eher schlecht, wenn er nicht gerade die Tat gefilmt hat.
Auch hinsichtlich der Schadenshöhe dürfte es schwierig werden, diese genau und für eine Klage ausreichend zu beziffern.
Wenn Sie noch weitere Nachfragen zu diesem Thema haben sollten, beantworte ich Ihnen diese gerne auch weiterhin kostenlos. Schreiben Sie mich bitte dazu einfach direkt per E-Mail an.
Letztlich würde ich noch um eine Bewertung meiner Antworten bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
wie bereits erwähnt, ist es Aufgabe des Arbeitgebers die Löschung zu beweisen und wenn es a) technisch nicht möglich, so eine Löschung vorzunehmen und b) auch andere Zugriff zu dem Rechner hatten, stehen die Chancen des Arbeitgebers eher schlecht, wenn er nicht gerade die Tat gefilmt hat.
Auch hinsichtlich der Schadenshöhe dürfte es schwierig werden, diese genau und für eine Klage ausreichend zu beziffern.
Wenn Sie noch weitere Nachfragen zu diesem Thema haben sollten, beantworte ich Ihnen diese gerne auch weiterhin kostenlos. Schreiben Sie mich bitte dazu einfach direkt per E-Mail an.
Letztlich würde ich noch um eine Bewertung meiner Antworten bitten.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
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