am 04.03.2004 gewährte ich meinem Sohn ein Darlehen über 9000€ gegen eindeutige Bestätigung des Sachverhalts durch meinen Sohn (Vertrag). Eine Ratenzahlung wurde hier nicht vereinbart.
Am 04.03.2007 erhielt mein Sohn von mir nochmals gegen Darlehensvertrag 35.500 € mit einer Rückzahlungspauschale von 1000 € je Monat.
Gleichzeitig wurde mir ein
Geschäfts Investionsvertrag gleichen Datums mit folgendem Text untergeschoben.
"Geschäfts Investitionsvertrag zwische ....... (Darlehensgeber) geb. am ....... und .......... (Darlehensnehmer) geb. am .......
Ich .......... Leihe (stelle zur Verfügung) für gemeinsame Geschäfte und Ivestitionen auf Provisions/Gewinnbeteiligung mit .......... einen Betrag in Höhe von 35.500 € in Worten Fünfunddreißigtausendfünfhundert Euro. Der Betrag ist alleiniges von ........... (Darlehensgeber). Es wurde vereinbart eine Monatspauschale von 1000 € als Rückzahlung. ....... (Darlehensgeber) und ........... (Darlehensnehmer haben sich geeinigt ohne Dritte Person.
Unterschrift ........ Unterschrift ........
Mein Sohn hat also zwischenzeitlich insgesamt 44.500 € von mir bekommen.
Da ich mir jetzt eine Eigentumswohnung kaufen möchte, benötige ich die genannten Beträge zurück.
Von den genannten 35.500 € mußte ich selbst 20.000 € über eine Bank finanzieren.
Mein Sohn weigert sich nun die Beträge zurückzuzahlen. Auch hat er bisher die vereinbarten Rückzahlungsraten von 1000 € nicht erbracht.
Was kann ich nun unternehmen, um zu meinem Geld zu kommen. Inwieweit bin ich durch diesen untergeschobenen Geschäfts Investitions Vertrag überhaupt an seinem KFZ Handel beteiligt. Ist eine Kündigungsfrist zu wahren?
Antwort geschrieben am 30.03.2011 22:20:03 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Langenbeckstraße 32, 45130 Essen, Tel: 0201 / 49 55 834, Fax: 0201 / 49 55 835
Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht
Bewertungen: 335
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Um Ihren Rückzahlungsanspruch geltend zu machen, müssen Sie zunächst die beiden Darlehensverträge kündigen. Nach Ablauf einer dreimonatigen Frist wird dann die Rückzahlung fällig (§ 488 Abs. 3 BGB).
Der mitgeteilte Vertrag gibt Ihnen keine Rechte am Unternehmen Ihres Sohnes. Es handelt sich nur um einen Darlehensvertrag, für den das eben Gesagte gilt.
Wenn Ihr Sohn auch nach Fälligkeit weiterhin die Rückzahlung verweigert, müssten Sie gerichtlich vorgehen, entweder per Mahnantrag oder Klage. Für eine Klage wäre wegen der Höhe des Streitwerts (über 5.000 EUR) das Landgericht zuständig. Sie müssten sich daher im Prozess durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
M. Juhre
Rechtsanwalt
Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.
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