Frage geschrieben am 13.03.2010 19:31:43
Darlehenskredit, abgesichert mit Grundschuldeintrag
Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1187Zinssatz in Höhe von 5,5% wurde damals vereinbart. Mittlerweile haben sich bekanntlich die Zinssätze sehr nach unten bewegt.
Können wir diesen Darlehensvertrag kündigen, da hier ja berechtigte wirtschaftliche Gründe vorliegen?
Nachfrage bei der Bank haben ergeben, daß keine Zinsanpassung zu erwarten sei, oder auch eine Aufhebung des Vertrages nicht möglich sei, da dieser Darlehensvertrag fest auf 5 Jahre abgeschloßen sei.
Antwort geschrieben am 13.03.2010 19:56:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 032121128582
Arbeitsrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Bewertungen: 490
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Bank hat insoweit Recht, als dass der auf 5 Jahre festgeschriebene Darlehensvertrag mit Ablauf der 5 Jahre endet und vorher grundsätzlich nicht gekündigt werden kann.
§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB enthält den verbraucherpolitischen Kern der Norm. Nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang des festverzinslichen Darlehens kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das Recht besteht ganz unabhängig von einer bestimmten Zinshöhe.
Um Missbräuchen vorzubeugen, bestimmt § 489 Abs. 3 BGB, dass die Kündigung als nicht erfolgt gilt, wenn der Kunde den geschuldeten Betrag nicht binnen zweier Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.
Allerdings ist dies hier nicht anwendbar, da Sie den Kredit durch eine Grundschuld gesichert haben.
Hier ist eine Kündigung ansonsten nur aus einem besonders wichtigem Grund möglich.
Allein die Tatsache, dass sich die Zinssätze generell nach unten entwickelt haben, stellt hier aber keinen solchen Grund dar.
Gerade um die Weitergabe solcher Zinsschwankungen zu vermeiden, schließen die Banken ja Darlehensverträge mit festen Zinsen und einem bestimmten Zeitlauf ab.
Eine Zinsanpassung ist daher auch nicht möglich und das Darlehen muss in der vertraglich vereinbarten Form bis zum Ablauf der 5 Jahre fortgeführt werden.
Der Vertrag kann aber unter Umständen auch dann ordentlich gekündigt werden, wenn die Bank sich damit einverstanden zeigt. Dann wird in der Regel aber die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig, womit sich die Bank einen Schadensersatz für den Zinsausfall vorbehält.
Ich bedauere, Ihnen hier keine positivere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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