Darlehenskosten bei Gewerbe rechtens?
11.08.2011 20:14
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Kredite
Beantwortet von
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Im Juni 2011 erklärte der Bundesgerichtshof unter
XI ZR 388/10 Darlehenskosten bei Privatkredite für unzulässig, da diese im Zins hätten eingespeist sein müssen und Verbraucher mangels Sonderleistung einseitig in den
AGB benachteiligt würden (§
307,
1 BGB).
Nun meine Frage - gilt dies auch im gewerblichen Bereich? Die Sachlage ändert sich doch nicht, ob privat oder gewerblicher Kreditnehmer?
Wenn auf Gewerbekredit anwendbar - fällt ein einmaliges Auszahlungsentgelt in Höhe von 0,5 % ebenso unter ein Berechnungsverbot wie die monatlichen Verwaltungsgebühren, die eben privat unrechtens erhoben wurden? In meinen Augen hätten auch diese in den monatlichen Zinsbelastungen mit eingespeist werden müssen.
11.08.2011 | 21:23
Antwort
von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
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Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Leider kann ich Ihnen nicht viel Hoffnung machen. Die Entscheidung des BGH bezieht sich auf eine Inhaltskontrolle der AGB´s im Verhältnis zu einem Verbraucher und betrifft damit nicht den gewerblichen Bereich.
Hierbei ist eine Unterscheidung vorzunehmen, da der Gewerbetreibende nicht derart schutzwürdig ist wie ein Verbraucher. Dem Gewerbetreibenden wird eine Gewisse Erfahrenheit im Geschäftsverkehr unterstellt. Diesem Umstand wird im Gesetz dadurch Rechnung getragen, dass z.B. Verzugszinsen für Gewerbetreibende höher sind und auch bei der
AGB Inhaltskontrolle andere Maßstäbe gesetzt werden.
Im Ergebnis ist die Sachlage aus Sicht eines Gewerbetreibenden anders zu beurteilen, so dass die BGH Entscheidung keine Anwendung findet und Sie die vertraglichen Vereinbarungen mit der Bank einhalten müssen.
Daher sind entsprechende berechnete Gebühren zu zahlen und als Konsequenz möglicherweise das Darlehen umzuschulden.
Ich bedaure Ihnen keine besseren Nachrichten geben zu können, hoffe aber Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter