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Hallo,
ich bitte um rechtliche Auskunft und Beratung zu folgendem Fall:
Während unserer Ehezeit wurde meinem Exmann das Haus seiner Eltern notariell überschrieben. Daraufhin haben wir das Haus aufgestockt, ausgebaut und modernisiert und dazu verschiedene Kredite aufgenommen.
Kredit Teil 1 wurde von der LBS vorfinanziert und über den Darlehensbetrag mehrere Bausparverträge abgeschlossen und zwar 50 % auf den Namen meines Mannes und 50 % auf meinen Namen als Bausparer bzw. Darlehensnehmer, wobei jeder bei den Verträgen des anderen als Bürge/Mithaftender fungiert. Als Sicherheit dient für den gesamten Kredit eine Grundschuld auf das Haus.
Teil 2 der Finanzierung waren diverse Bausparverträge und Darlehen, die nach Ablauf der Zinsfestschreibung mit einem Hypothekendarlehen der Dresdner Bank umgeschuldet wurden. Hier dient ebenfalls eine Buchgrundschuld auf das Haus, abgetreten von der LBS, als Sicherheit (Originalzitat aus dem Darlehensvertrag der Dresdner Bank: "Buchgrundschuld, wird von der LBS treuhänderisch nachrangig zu Gunsten der Dresdner Bank gehalten"). Der Darlehensvertrag wurde auf meinen Exmann als 1. Darlehensnehmer und auf mich als 2. Darlehensnehmer ausgestellt.
Vor Rückzahlung der gesamten Kredite wurde die Ehe kinderlos geschieden und im Scheidungsprotokoll hat sich mein Exmann verpflichtet, die Bausparer, Darlehen und alle damit verbundenen Kosten alleine zu zahlen, weil er auch das Haus alleine nutzt und ich keinen Anspruch auf das Haus habe.
Die Banken haben mich nicht aus der Haftung entlassen, weil er alleine zu wenig verdient und keinen anderen Bürgen benannte.
Da er inzwischen die Raten für die Kredite und Bausparer nicht mehr bezahlt und sich auch nicht um eine entsprechende Lösung mit den Banken gekümmert hat, wurden die auf mich lautenden Darlehen und Bausparverträge (siehe Teil 1) nun zur sofortigen Rückzahlung gekündigt. Für die auf ihn lautenden Bausparverträge steht lt. LBS die 2. Mahnung an und, wenn er nicht zahlt, ebenfalls die Kündigung. Zahlt er dann wiederum nicht, wird die Versteigerung des Hauses beim Amtsgericht beantragt – so die telefonische Auskunft der LBS.
Zu Teil 2, Darlehen bei der Dresdner Bank hat er ebenfalls über Monate hinweg nichts mehr getilgt. Dieser Kredit ist noch nicht gekündigt. Ich habe nun von der Dresdner Bank eine Aufforderung erhalten, innerhalb von 3 Wochen meine persönliche finanzielle Situation darzustellen, also Arbeitgeber, Einkommen, Ausgaben, finanzielle Belastungen, etc. Meiner Meinung nach soll hier geprüft werden, inwiefern ich zur Tilgung des Kredites herangezogen werden kann bis hin zur Pfändung.
Es gibt dann noch einen 3. Teil Kredit, der aus der Überziehung der Girokonten (Dispokredit) resultiert. Hier ist keine Sicherheit hinterlegt. Diese Schulden hat mein Exmann nach unserer Trennung gemacht, aber noch in der Zeit, in der ich (unwissentlich) noch mit Kontoinhaber war. Bei der Trennung waren die Konten ausgeglichen. Auch für diese Beträge hat er sich im Scheidungsprotokoll zur alleinigen Rückzahlung verpflichtet. Natürlich hafte ich der Bank gegenüber ebenfalls für diese Beträge. Da mein Exmann auch hier die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten hatte, wurde mir im Januar 2005 der Vollstreckungsbescheid zugestellt. Daraufhin hat er eine neue Zahlungsvereinbarung mit der Bank getroffen, die er wahrscheinlich einhält, die Vollstreckung (Pfändung) wurde noch nicht durchgeführt.
Der reguläre Verkaufswert des Hauses (2-Familien-Haus) liegt ca. 2,5 mal so hoch wie die gesamten Schulden, für die ich mithafte. Allerdings hat der Vater meines Exmannes Wohnrecht auf Lebenszeit auf ca. 1/3 der Gesamtwohnfläche.
Meine Fragen hierzu sind:
1. Kann ich irgendetwas unternehmen, damit die Versteigerung oder der Verkauf des Hauses in jedem Fall durchgeführt wird und ich aus der Bürgschaft komme?
2. Muss ich der Dresdner Bank die geforderten Auskünfte erteilen oder reicht und hilft es, auf die Grundschuld und die Vereinbarung im Scheidungsprotokoll zu verweisen?
3. Kann ich etwas gegen eine Lohnpfändung oder Pfändung meines Eigentums unternehmen und wie, solange das Haus nicht verkauft/versteigert wurde?
4. Erhalte ich im Fall 3 eine weitere Information, bevor die Vollstreckung durchgeführt wird oder muss ich mit dem unangemeldeten Besuch eines Gerichtsvollziehers rechnen, falls mein Exmann mit den Raten wieder in Rückstand gerät?
5. Gibt es Präzedenzfälle/-Urteile die hier greifen könnten, wenn ja welche?
Vielen Dank schon im voraus für Ihre Hilfe.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 28.11.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 28.11.2005 16:40:59 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht
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