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Frage geschrieben am 21.04.2007 14:44:00

Darlehen wird bald fällig!

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1962
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Anwälte,

mein Darlehen für mein Haus läuft bald aus, es wird Ende des Jahres fällig.
Da man ja meint, dass die Zinsen Ende des Jahres steigen können, will ich mir möglichst schnell einen festen Zinssatz von der Bank geben lassen.
Normalerweise gibt ja die Bank erst drei Monate vorher einen ZInssatz, den man sich dann sichern kann.
Umso überraschter war ich, als ich erfuhr, dass ich mir wohl jetzt schon einen Zinssatz sichern könne.
Ich bin jetzt etwas misstrauisch und hätte gerne von ihnen gewusst, wasich machen soll.
Raten sie mir hier abzuwarten, bis das Darlehen abgelaufen ist oder soll ich jetzt schon mit meiner Bank verhandeln ?

Das Darlehen lief über 10 Jahre und läuft nun am 30.11.07 aus.
Es wird von einer vorzeitigen Verlängerung geschrieben und erwähnt, dass die Bank mir unvebrindlich folgende Angebote macht.:
Zinssatz.: 4,5 % p.a. fest bis zum 30.11.2012. /voraussichtlicher Saldo zum 30.11.07)
Nettoauszahlung 100 %
anf. effekt. Jahreszins 4,59 % p.a.
mon Zins und Tilgunsgrate.: 178,95

Man hält sich am Angeboit bis zum 3 Mai gebunden.

Was halten sie daon, steckt dort irgendwo eine Falle oder muss ich Vorfälligkeitsentschädogung oder ähnliches zahlen ?

vielen Danke für die Antwort
MFG

-- Einsatz geändert am 21.04.2007 15:52:21


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 21.4.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 21.04.2007 18:32:36
Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben kann ich Ihnen summarisch Folgendes raten:

1. Das Angebot der Bank klingt durchaus akzeptabel. Wichtig für Sie wäre, darauf zu achten, dass die Tilgungsrate nicht zu gering ausfällt, weil Sie sonst den Kredit länger zurückbezahlen müssen und sich damit ein günstiger Zinssatz relativiert.

2. Ob das Angebot der Bank "einen Haken" hat bzw. insgesamt als positiv für Sie zu bewerten ist, läßt sich nur schwer beurteilen, weil dazu Einsicht in die Unterlagen (vor allem den ganzen Darlehensvertrag) genommen werden müßte. Ein solches Risiko können Sie auf zwei Wegen senken: Sie können einmal einen Rechtsanwalt (mit Schwerpunkt Bankrecht!!) vor Ort beauftragen und um Durchsicht der Unterlagen und Rechtsrat bitten. Sie können auf der anderen Seite zu anderen Kreditinstituten gehen und dort einfach unverbindlich nach den Ihnen vorliegenden Kreditkonditionen fragen. Durch die Antworten werden Sie ein Gefühl für Ihre (gute oder schlechte) Position bekommen.

3. Ob für Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht kommt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Sie sollten sich damit an Ihre Bank wenden. Überhaupt gilt: Wenden Sie sich bei Zweifeln oder Fragen zunächst direkt an Ihre Bank. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie dies immer! schriftlich tun, um später die Auskunft (und deren Inhalt) der Bank auch nachweisen zu können. Bereits diese einfache Maßnahme senkt ein "Reinfallrisiko" erheblich (im Gegensatz zu den berüchtigten Gesprächen und Zusagen am Bankschalter o. im Gesprächszimmer, an die sich später oft niemand mehr erinnern kann).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt



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