Darlehen - nahestehende Person
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Insolvenzrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich, GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer habe meiner Frau, Einzelunternehmerin in kürzester Vergangenheit sowohl aus meinem Privatvermögen als auch aus meiner GmbH Geld geliehen, da sie mit ihrem Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist.
Das Geld habe ich ihr bar übergeben. Es sind entsprechende Darlehensverträge gemacht worden für die auch Sicherheiten benannt worden sind. Meine Frau und ich leben in Gütertrennung.
Die finanzielle Situation meiner Frau ist momentan sehr kritisch und es ist nicht mehr auszuschließen, dass hieraus eine Insolvenz folgt (etwa durch Fremdantrag der Sozialversicherungen).
Die erste Frage, die sich mir stellt ist:
Wie Sicher sind die Darlehen bzw. der Zugriff auf die Sicherheiten im Falle der Insolvenz auch unter Betracht der Barzahlungen die ja „nur" durch eine Quittung belegt werden können.
Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, ob ich noch weiters Geld an sie verleihen soll bzw. wie ich durch die Gewährung von Sicherheiten etwaige Darlehen absichern kann.
Im konkreten Fall geht es um ein Fahrzeug, für das Kapitaldienst geleistet werden muss, was ihr momentan nicht möglich ist.
Ich spiele mit dem Gedanken, das Fahrzeug auszulösen und dann sämtliche Darlehen die ich ihr gewährt habe (entspricht in etwa dem Wert des Fahrzeugs) als Kaufpreis mit dem Fahrzeug aufzurechnen und in mein Eigentum zu übernehmen.
Hat ein möglicher Insolvenzverwalter die Möglichkeit bzw. besteht eine Rechtgrundlage nach der er hier etwas Anfechten kann.
Gerne würde ich meiner Frau helfen, was ja auch im Sinne aller Gläubiger wäre wenn sie ihr Geschäft weiter führen könnte um Geld zu erwirtschaften um diese zu befriedigen, allerdings kann ich es mir nicht erlauben hier ein großes Risiko einzugehen.
Ich suche also eine Möglichkeit als nahestehende Person in Kenntnis der momentanen Zahlungsunfähigkeit zu helfen, ohne mein Geld zu verlieren.









