Frage geschrieben am 09.03.2010 16:22:22
Darf sich ein Diplom-Biologe auch allgemein einfach nur Diplom-Ingenieur nennen?
Rechtsgebiet: Hochschule, Prüfungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1918Es geht um den Namenszusatz insbesondere für die Vita = Lebenslauf für eine kommerzielle EDV-Ingenieurbüro Webseite - Ein Diplom-Biologe klingt da komisch, auch wenn er sich seit Jahren nur mit EDV befasst...
Beim Studium wird dann natürlich die Hochschule und Fachrichtung angebenen.
Danke!
Antwort geschrieben am 09.03.2010 17:54:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Daniel Martin Pfeffer
Daimler-Benz-Str. 5, 36039 Fulda, Tel: 0661 9625358, Fax: 0661 9625318
Baurecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Verwaltungsrecht, Miet und Pachtrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 55
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aufgrund der mir vorliegenden Informationen und in Ansehung des gebotenen Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Führung akademischer Grade ist in Deutschland durch die Hochschulgesetze der Länder geregelt. In Ihrem Fall ist - soweit Sie in Bayern studiert haben - § 67 BayHSchG einschlägig.
Darin heisst es, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist. Die übrigen Bundesländer haben entsprechende Regelungen.
Wenn Sie also den akademischen Grad eines Diplom-Biologen erworben haben, so dürfen Sie auch nur diesen führen. Dipl.-Ing. darf sich nur nennen, wer einen Ingenieursstudiengang absolviert hat. Wo der strukturelle Unterschied zwischen einem "gewöhnlichen" Diplomstudiengang und einem Ingenieursstudiengang liegt, ist von Bundesland zu Bundesland und teilweise sogar von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Daher kann der akademische Diplomgrad in einigen Fällen auch um die Bezeichnung der Hochschule ergänzt werden. An bayerischen Universitäten z.B. kann der Diplomgrad auch um den Zusatz „Universität“ ergänzt werden („Diplomingenieur Universität“, „Dipl.-Ing. Univ.“).
Zuletzt möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben und Abweichungen im Detail kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Sie ersetzt daher nicht eine fundierte, persönliche Beratung durch einen Anwalt. Sollten Sie noch weitere Fragen zu dem Thema haben, so rege ich dazu an, die kostenlose Nachfragefunktion zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Martin Pfeffer
Rechtsanwalt
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