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Frage geschrieben am 03.02.2009 22:06:45

Darf ich innerhalb des Inhaltes einer Website einen Markennamen verwenden?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2766
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Guten Tag,

ich würde innerhalb des Inhaltes einer Website gern den Begriff „IRONMAN" verwenden. Der Begriff ist als Marke Eigentum der WTC (World Triathlon Corporation).

Als IRONMAN wird ein Triathlon über die Mittel- und Langstrecke bezeichnet, der die Auflagen der WTC erfüllt und von der WTC selbst oder von einem Lizenznehmer veranstaltet wird.

Die Domain meiner Website ist neutral (sie enthält NICHT den Begriff „IRONMAN"), es geht nur darum ob ich im Inhalt der Website den Begriff „IRONMAN" verwenden darf, z.B.
- innerhalb von Nachrichten zu (aktuellen) IRONMAN-Rennen oder
- um Top-10-Ergebnisse von IRONMAN-Rennen zu präsentieren
Genauso praktizieren es auch viele bekannte Triathlon-Websites im Internet.

Des Weiteren würden der WTC hierdurch keinerlei Nachteile entstehen, ganz im Gegenteil wäre das oben beschriebene Vorgehen eher als positive Werbung für die Veranstaltung zu verstehen.

Ich bin nicht daran interessiert, welche Gesetze greifen. Geben Sie mir eine Empfehlung, ob ich den Begriff auf der Website verwenden darf oder nicht.

-- Einsatz geändert am 04.02.2009 07:47:07


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Diese Antwort ist vom 4.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.02.2009 08:43:22
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender,


unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes beantworte ich die von Ihnen gestellten Fragen sehr gerne zusammenfassend wie folgt:

Nach meiner Einschätzung können Sie den betreffenden Markennamen in dem von Ihnen dargestellten Umfang problemlos auf Ihrer Internetpräsenz nennen.

Sie greifen durch die beabsichtigte Vorgehensweise nämlich nicht in rechtswidriger Weise in ausschließlich dem Markenrechtsinhaber zustehende Rechte ein.

Es handelt sich nämlich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben nicht um eine markenrechtliche Verwendung im Sinne des Markengesetzes, sondern vielmehr um eine deskriptive (beschreibende) Darstellung.

Solange Sie also in neutralem Rahmen den Namen verwenden und diesen nicht verunglimpfen oder in falschem Zusammenhang darstellen, wovon nach Ihren Angaben in keinem Fall auszugehen ist, haben Sie keine markenrechtliche Abmahnung bzw. keine Schadensersatzansprüche seitens des Markenrechtsinhabers zu befürchten.

Hinsichtlich der Verwendung des Namens in der Domain sieht die schon schwieriger aus. Da Ihre Domain aber Markenrechtsneutral ist in diesem Zusammenhang, braucht hierauf nicht weiter eingegangen zu werden.

Abschließende bleibt also festzuhalten, dass Sie den Namen in darstellender Weise wie von Ihnen beabsichtigt, verwenden dürfen.
Es wäre ja auch problematisch wenn es anders wäre, dann würden sich ja Journalisten, Zeitungsverlage etc. einem unüberschaubaren Abmahnrisiko gegenübersehen. Dies ist aber vom Gesetz nicht gewollt und so weit geht der markenrechtliche Schutz auch nicht.
Die Darstellung muß aber sachlich und neutral sein. Sollte beispielsweise die Darstellung in die Richtung gehen, dass unter Ausnutzung des Markennamens die eigene Dienstleistung beworben oder herausgestellt wird, könnte wiederum eine Markenrechtsverletzung in Betracht kommen.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen für Ihr weiteres Vorgehen noch viel Erfolg!

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Mittwochmorgen!


mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax: 0471/57774



Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.02.2009 22:53:04

Sehr geehrter Herr Newerla,

vielen Dank für Ihre schnelle, ausführliche und verständliche Antwort.

Auf der Website der WTC, dem Eigentümer des Markennamens "IRONMAN", habe ich jetzt noch den folgenden Hinweis gefunden:

IRONMAN®, IRONMAN TRIATHLON®, ... are trademarks of WTC. Any use of these marks without the express written consent of WTC is prohibited.

Ändert sich dadurch etwas an Ihrer Bewertung?


Mit freundlichen Grüßen


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.02.2009 00:28:08

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Durch diesen Hinweis ändert sich grundsätzlich nichts.

Hierdurch wird nämlich lediglich die geltende Rechtslage nochmals wiedergegeben, wonach Sie die Marke im markenrechtlichen Sinne nicht nurzen bzw. verwenden dürfen.

Die bloße Nennung des Markennamens im Rahmen einer objektioven und sachlichen Berichterstattung stellt aber in diesem Sinne keine markenrechtliche Verwendung dar, insbesondere nicht gemessen an § 14 MarkebG, so dass Sie Ihr Vorhaben ruhig weiter betreiben können.

Ich hoffe Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.

Mit freundlichem Gruß

Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

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Darf ich innerhalb des Inhaltes einer Website einen Markennamen verwenden? | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2009-02-04
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