Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 110 weitere Antworten zum Thema Sohn.
Folgende Frage: Ich habe zu meinem Kontakt seit Jahren einen schlechten Kontakt. Ich habe nun gehört, dass der vater auch ein Recht hat, die Zeugnisse 2x im Jahr zu sehen, da dies zu seienn Rechten gehört, im Gegensatz zu den alltäglichen Klassenarbeiten, da diese ins tägliche Leben fallen und somit in den Bereich der Kindermutter bei der mein Sohn lebt.
Mein Sohn geht im Sommer i.d. Schule, ich habe kein Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht mehr. Darf ich trotzdem die Auskunft und Vorlage des Zeugnises meines Sohnes halbjährlich verlangen und ist dies bei Weigerung ggf. gerichtlich durchsetzbar? Und habe ich ein Mitspracherecht bei der Schulwahl bzw. darf ich in der Schule nach seinen Leistungen nachfragen auch wenn ich nicht sorgeberechtigt bin?
Antwort geschrieben am 14.04.2011 19:39:08 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn Sie kein Sorgerecht haben, haben Sie auch nicht das Recht zu entscheiden, in welche Schule Ihr Kind geht.
Bestünde hier das gemeinsame Sorgerecht dann hätten Sie sowohl ein Mitspracherecht als auch das Recht, Einsicht in die Schulakten zu sehen – insbesondere könnten Sie dann eine Abschrift des Zeugnisses verlangen.
Da Sie aber gerade nicht das Sorgerecht haben, besteht auch kein Auskunftsanspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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