Frage geschrieben am 21.07.2009 21:31:47

Betreff: Darf ich als Händler Artikel aus einer Firma kaufen und selbst weiterverkaufen?


Rechtsgebiet: Urheber, Marken, Patente
Einsatz: € 43,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 1090
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte aus einer Firma die Haushaltswaren herstellt und diese auch in Ihrem Fabrikverkauf als 2A Ware anbietet erwerben, und selbst Online anbieten. Darf der Hersteller mir den weiterverkauf der von mir erworbenen Waren aus dem Fabrikverkauf untersagen bzw. abmahnen oder auch Schadensersatz verlangen? Wann darf mir ein Hersteller überhaupt verbieten Ihre Waren selbst zu vertreiben, wenn ich diese z.B. selbst von einem Händler erwerbe und nicht direkt vom Hersteller? Zur Info alle Produkte sind Original und keine Plagiate. Desweiteren ist es ähnlich mit einem anderen Produkt das ich vertreiben möchte, ein bekannter Holzkohlegrillhersteller aus den USA. Ich möchte diese auch Online anbieten und beziehe diese direkt von einem Englischen Importeur. Darf der Hersteller auch diesen verkauf ihrer Artikel in Deutschland untersagen? Es handelt sich dabei nicht um erschöpfte EU-Ware. Es sind alles aktuelle Artikel die momentan auf dem Markt erhältlich sind. Wie gesagt, darf mir ein Hersteller den Verkauf Ihrer Artikel untersagen, wenn ich diese aus deren Fabrikverkauf als 2A Ware verkaufe, sowie aus England importierte Ware in Deutschland Online verkaufen?



Antwort geschrieben am 21.07.2009 22:45:57
Rechtsanwalt Andreas Scholz
Luisenstraße 4, 78464 Konstanz, Tel: 07531 8020647, Fax: 075318020645
Erbrecht, Familienrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 125 4,7
RSS-Feed Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

Darf mir ein Hersteller den Verkauf Ihrer Artikel untersagen, wenn ich diese aus deren Fabrikverkauf als 2A Ware verkaufe?

Für den gewerblichen Weiterverkauf sehe ich in Ihrem Falle keine Probleme. Zwar steht nach § 14 MarkenG, sofern es sich bei Ihnen um geschützte Markenware handelt, dem Inhaber das alleinige Nutzungrecht an der Marke zu. Jedoch Greift in Ihrem Falle § 24 MarkenG ein, so dass Erschöpfung vorliegt und Ihnen der Verkauf nicht untersagt werden kann, solange keine Gründe nach § 24 Abs. 2 MarkenG vorliegen oder aber die Präsentation der Markenware durch Ihr Geschäft geeignet ist, eine Imageschädigung der Marke herbei zu führen.

Dürfen Sie aus England importierte Ware in Deutschland Online verkaufen?

Hier gilt das zu § 24 MarkenG Gesagte. Dadurch, dass der Hersteller und Markeninhaber die Ware dem englischen Händler und Ihrem Importeur willentlich Übertragen hat, liegt ein Inverkehrbringen vor (EuGH, Urteil vom 30.11.2004, Az. C-16/03; GRUR 2005, 507, 509 Tz 39, 40; MarkenR 2005, 41) und der Markeninhaber verliert die Möglichkeit, den weiteren Vertrieb der Markenware innerhalb des Wirtschaftsgebietes zu kontrollieren. Sie dürfen daher auch diese Ware in Deutschland verkaufen.

Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

Andreas Scholz
-Rechtsanwalt-

Luisenstraße 4
78464 Konstanz
-D-

Email: RA.Scholz@Rechtsanwaltskanzlei-Scholz.de
Fon: ++49 (0) 7531 8020647
Fax: ++49 (0) 7531 8020645

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Finanztest Testsieger frag-einen-anwalt.de
Schnell einen Anwalt fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Anwalt
Jetzt Frage stellen