Darf ein ausländischer anwalt in deutschland abmahnen?
24.06.2012 00:39
| Preis:
65,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Darf ein im Ausland sitzender Anwalt (beispielsweise London also UK) in Deutschland abmahnen oder benötigt dieser eine Zulassung in Deutschland um in Deutschland abmahnen zu können?
Wenn er dies nicht darf macht er sich dann gegen irgend ein Gesetz strafbar?
Trifft nicht Ihr Problem?
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Anwalt
Deutschland
24.06.2012 | 00:56
Antwort
von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
696 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie vorab, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Auch ein ausländischer Anwalt darf einen Rechtsverstoß abmahnen - auch gegenüber einem deutschen Empfänger.
Um eine Abmahnung auszusprechen, braucht es zudem auch überhaupt keinen Anwalt: Jeder, dessen Rechte verletzt sind, kann den Verletzer auch selbst abmahnen. Ob diese Abmahnung dann juristisch korrekt ist, steht freilich auf einem anderen Blatt. Ein Zulassung als Anwalt ist dafür aber nicht nötig.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen stehe ich gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller
24.06.2012 | 01:24
darf bzw. kann derjenige dessen rechte verletzt worden sind oder der ausländische anwalt auch seine gebühren bzw. schadensersatz beim verletzer geltend machen?
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
24.06.2012 | 08:15
Er darf die ihm enstandenen notwendigen Kosten geltend machen. Sitzt der Verletzte im Ausland und richten sich die Anwaltsgebühren dort z.B. nach englischem Recht, wird er auch diese Kosten erstattet verlangen können - er kann ja nicht darauf verwiesen, sich einen Anwalt in Deutschland zu suchen, der nach deutschem Recht (RVG) abrechnet.
Schadensersatz wird er ebenfalls gelten machen können, sofern ihm ein Schaden entstanden ist.
Ob die geforderte Höhe angemessen ist, wäre aber natürlich im Einzelfall zu prüfen.
Mit sonntäglichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt