Darf die deutsche Post Briefe öffnen?
| 11.07.2005 23:08 |
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Datenschutzrecht
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Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrter Anwalt/Anwältin,
heute bekam ich 2 Briefe von meinem Mobilfunk-Anbieter, für 2 Verträge die ich am laufen habe. Es handelte sich "nur" um ein Angebot.
Einer der beiden Briefe war geöffnet und mit einem Klebestreifen wieder zugeklebt der mit folgendem Text und Postlogo bedruckt war:
Deutsch Post
Diese Sendung wurde von uns zu Prüfzwecken geöffnet.
Das Einverständnis des Absenders/Einlieferes liegt vor.
Deutsche Post AG, Briefzentrum
Darf die Post nun einfach meine Briefe öffnen? Auch wenn wirklich das Einverständnis vom Mobilfunkanbieter vorliegt, habe ich nicht auch ein Mitspracherecht?
Was ist mit dem Briefgeheimnis?
viele Gruesse,









