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Darf die deutsche Post Briefe öffnen?


| 11.07.2005 23:08 |
Preis: ***,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle


| in unter 1 Stunde


Sehr geehrter Anwalt/Anwältin,

heute bekam ich 2 Briefe von meinem Mobilfunk-Anbieter, für 2 Verträge die ich am laufen habe. Es handelte sich "nur" um ein Angebot.

Einer der beiden Briefe war geöffnet und mit einem Klebestreifen wieder zugeklebt der mit folgendem Text und Postlogo bedruckt war:

Deutsch Post
Diese Sendung wurde von uns zu Prüfzwecken geöffnet.
Das Einverständnis des Absenders/Einlieferes liegt vor.
Deutsche Post AG, Briefzentrum

Darf die Post nun einfach meine Briefe öffnen? Auch wenn wirklich das Einverständnis vom Mobilfunkanbieter vorliegt, habe ich nicht auch ein Mitspracherecht?

Was ist mit dem Briefgeheimnis?


viele Gruesse,
11.07.2005 | 23:21

Antwort

von

Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
1114 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Besonderheit die Sie hier zu beachten haben, ist, dass der Vertrag mit der Post nicht der Empfänger (also Sie), sondern der Absender (hier Mobilfunkanbieter) schließt.

Sofern dieser tatsächlich sein Einverständnis erklärt hat (was zu prüfen wäre) und nicht das Bundesdatenschutzgesetz oder die Postdienstdatenschutzverordnung entgegensteht (wofür derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen), darf und kann geöffnet werden.

Auf Ihr Mitspracherecht kommt es leider nicht an, da erst mit Zugang in Ihrem Empfangsbereich Sie Rechtsinhaber werden.

So unverständlich dieses auch erscheinen mag, an der gegenwärtigen Rechtslage kann ich leider nichts ändern, so sehr ich auch Ihren Ärger verstehen kann. Fragen Sie also beim Absender einmal nach, ob wirklich das Einverständnis vorliegt, wovon ich aber bei einem Großkunden ausgehen würde.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort mitteilen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


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Auch wenn die Antwort nicht zu meinem Gunsten ausfiel, fühlte ich mich von Fr. True-Bohle in meiner Angelegenheit sehr verstanden und gut beraten!


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Oldenburg

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