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Frage geschrieben am 09.03.2010 18:42:54

Darf Steuerbescheid von der Bank verlangt werden?

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1886
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Guten Tag,
Ich bin Hauptmieter einer Wohngemeinschaft mit zwei weiteren Bewohnern. Wir teilen uns die Miete, es geht also nicht um einen Zugewinn. Eine Bank, von der ich einen Kredit erhalten möchte, verlangt nun von mir, dass ich einen Steuerbescheid vorlege, weil sie wissen will, ob ich die Untervermietungen angegeben habe. Das habe ich nicht.

Darf die Bank einen solchen Steuerbescheid verlangen?

Muss ich die Untervermietung steuerlich geltend machen?

Danke für die Beantwortung meiner Fragen!


Antwort geschrieben am 09.03.2010 18:51:35
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


im Rahmen der Vertragsfreiheit obliegt es der Bank alleine, welche Unterlagen sie zur Kreditvergabe zur Kenntnis haben möchte und so kann die Bank auch vor Kreditvergabe diese Bedingung setzen.

Sofern Sie diese Unterlagen nicht zur Verfügung stellen wollen, ist Ihnen das ebenso im Rahmen der Vertragsfreiheit freigestellt, wobei Sie dann allerdings damit rechnen müssen, dass Ihre Kreditanfrage abschlägig beantwortet werden wird.


Die Mieteinnahmen sind steuerlich anzugeben, da diese Einnahmen nach dem EStG steuerpflichtig sind.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 09.03.2010 19:08:24

Hallo Herr Bohle, danke, dass Sie meine Fragen trotz meines Einsatzes beantwortet haben.

Ich habe noch einen Nachfrage:
Ich bin nicht Eigentümer der Wohnung, daher hatte ich untervermietet, um mir die Wohnung leisten zu können. Wenn ich die Untermieteinnahmen nun versteuern muss, kann ich mir die Wohnung nicht leisten. Es geht nicht um ein zusätzliches Einkommen, sondern darum, die Wohnung bezahlen zu können. Gibt es da keine Ausnahme, da ich ja keinen Gewinn durch Untervermietung erziele?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 09.03.2010 19:20:31

Sehr geehrter Ratsuchender,


da die Fragen schnell zu beantworten gewesen sind, war dieses kein Problem.

Die Einnahmen müssen Sie gelichwohl ANMELDEN, da Sie nun als Vermieter (im Verhältnis zu den Untermietern) Einnahmen haben. Ob tatsächlich eine Steuerlast auch unter Abzug der Kosten nach § 9 EStG besteht, kann ich so nicht beantworten, ich vermute eher nicht.

Dieses ändert aber nichts an der ANMELDEPFLICHT, so dass Sie insoweit zwar - vermutlich - keine Steuern zahlen müssen, aber gleichwohl die Einnahmen zunächst anmelden müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

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