Darf Ausländer (§16 AufenthG) sein Masterstudium verlassen und Job aufnehmen?
23.11.2010 16:19 |
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Ausländerrecht
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Hallo!
Ich, ausländischer Student aus Russland, habe mein Diplomstudium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen. Im Anschluss zum Diplomstudium habe ich sofort mit dem Masterstudium angefangen (§16 Abs. 1 AufenthG).
Darf ich jetzt dieses Masterstudium verlassen und arbeiten gehen, wenn ich natürlich einen meinem Diplomstudium entsprechenden Job finde? Oder muss ich jetzt unbedingt dieses Master abschliessen?
Mich irritiert besonders §16 Abs. 2. Muss ich dieses Masterstudium abschließen um in Deutschland arbeiten zu dürfen? Oder darf ich doch einen Job aufnehmen (ohne Abschluss des Masterstudiums) weil ich schon Diplom-Kaufmann bin?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
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