Dachsanierung eines Wohngebäudes, mit derzeitigem Baustopp
14.11.2011 14:24 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Alexander Otterbach
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Sehr geehrte Rechtsanwälte,
ich habe bezüglich einer
Dachsanierung eines Wohngebäudes,
mit derzeitigem Baustopp
einige Fragen.
Sachverhalt:
Dachsanierung eines Wohngebäudes.
Wohnanlage mit 5 baugleichen Wohngebäuden, Baujahr 1978.
Dachfläche 390m², war mit Bitumen / Schiefer- Dach gedeckt.
Miteigentümer schlug Dachdecker in der Nähe der Wohnanlage vor, was ich auch für richtig halte.
Bei der Eigentümerversammlung wurde der Auftrag dem vorgeschlagenen Dachdeckerbetrieb erteilt.
Dacheindeckung mit Betondachsteinen,
Gewicht ca. 18,4 Tonnen wurde gewählt.
Der Dachdecker äußerte bei Auftragserteilung einige Bedenken betreffend des erheblichen Mehrgewichtes.
An einer Mittelpfette wurde eine Verformung festgestellt, die Last auf dem Dachstuhl erhöht sich um ca. 11,5 Tonnen, und es kann auch zu einer Rissbildung im Dachgeschoss kommen.
(Schriftlich festgehalten im Angebot des Dachdeckers und Protokoll der Hausverwaltung.)
Ich teile diese Bedenken, da sich in einem Nachbargebäude starke Risse im Dachgeschoss gebildet haben.
Der Dachdecker hat mit den Arbeiten begonnen, jedoch ist derzeit Baustopp.
Der Dachdecker hat einen Statiker hinzugezogen welcher sagt, das die Dacheindeckung nur für das leichte Bitumen / Schiefer- Dach ausgelegt ist,
welches ein Gewicht von ca. 7 Tonnen hat.
Die 4 anderen Wohngebäude wurden die letzten Jahre von einem anderen Dachdecker gedeckt, teils mit Tondachziegel und teils mit Betondachsteinen.
Diese Dachdeckerfirma, welche die anderen 4 Wohngebäude neu gedeckt hat, wurde von der Hausverwaltung empfohlen und beauftragt.
Der aktuelle Dachdecker schlägt ein leichtes Dach, z.B. Aluminium- Dach vor.
Die Hausverwaltung möchte gerne dem neuen Dachdecker den Auftrag entziehen, und seinem Dachdecker den Auftrag geben.
Dafür wurde eine neue Eigentümerversammlung angesetzt.
Frage:
Wenn der Hausverwalter es schafft, seinem Dachdecker den Auftrag zu geben, wer haftet für eventuelle Schäden wie Risse im Dachgeschoss,
oder schwerwiegendere Schäden?
Frage:
Ist es überhaupt legitim, ein Betondachstein- Dach mit dem Gewicht von 18,4 Tonnen auf eine Dachkonstruktion zu setzen, welche vermutlich nur auf ein Gewicht von 7 Tonnen ausgelegt ist?
Die anderen 4 Gebäude wurden, mit schweren Dächern in den letzten Jahren neu eingedeckt, anscheinend ohne neue Berechnung der Statik.
Eine Auskunft bekomme ich von dem Hausverwalter nicht.
Frage:
Habe ich als Miteigentümer ein Recht die Statik des Gebäudes, wo ich eine Wohnung besitze, einzusehen?
Frage:
Wenn der Hausverwalter es bei der Eigentümerversammlung durchbekommt,
per Mehrheitsbeschluss dem aktuellen Dachdecker den Auftrag zu entziehen, und seinem Dachdecker den Auftrag zu erteilen, wer haftet für entuelle
Forderungen des aktuellen Dachdeckers, welcher auch von der Eigentümer- Gemeinschaft einen Auftrag hat?
Wenn möglich, bitte Anwalt von Nordbayern.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen









