Dachboden als Büro ausgebaut - nicht anerkannt von FA
Hallo,
ich habe in meinem Miethaus, mit Genehmigung des Vermieters, den Dachboden zum Büro ausgebaut.
(Komplett gedämmt, Fußboden, Dachfenster etc.)
Nach einer Betriebsprüfung wurde mir das Büro rückwirkend zu 2005 gestrichen da:
a)
Da Dachbalken in einer Höhe von 1,90 im Raum sind.
Darüber ist es weiter offen bis ca. 2,50m
Lt. Begründung: Wohn/Büroräume gelten erst als Wohnraum wenn die lichte Raumhöhe >= 2,10m beträgt.
b)
keine Baugenehmigung/Bauantrag vorliegt und der Dachboden somit nicht zur Wohnfläche gerechnet werden kann.
Ich sehe dies jedoch anders.
a)
- Es ist kein Publikumsverkehr in meinem Büro
- Der Raum ist bis zum Giebel offen
- Die Nutzung als Büro ist in keiner Weise beschränkt
b)
Standort ist übrigens NRW.
- Ich habe die schriftliche Genehmigung des Vermieters, also kann ich nicht wissen und bin nicht zuständig ob und was für Bauanträge gestellt werden müssen
- Meiner Meinung nach, muss eh nur ein Bauantrag gestellt werden, wenn die Dachform geändert wird, oder die Statik problematisch wäre.
- Der Dachboden (Büro) ist über das Treppenhaus frei zugänglich, also es müssen keine Wohnräume gequert werden
Für eine positive Beantwortung wäre ich dankbar.
Wenn der Fall für mich positiv ausgeht, erhöhe ich nachträglich den Zahlbetrag auf 400€.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wörner









