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Frage geschrieben am 22.12.2010 12:10:46

DSL-Problem 1und1/Telekom bei Vertragsübertragung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1359
Wir haben im Haushalt einen Analog-Anschluss der Telekom und einen auf diesen Anschluss geschalteten DSL-Zugang von 1und1 inkl. Flatrate (1&1 Doppel-FLAT 16000 Basic).

Da der Anschlussinhaber ausgezogen ist, wurde der bestehende Telekom-Vertrag und -Anschluss an eine neue Person im Haushalt übertragen, was die bestehende DSL-Konfiguration jedoch nicht beeinträchtigen dürfte.

Seit der Bearbeitung durch die Telekom (laut Bestätigungsschreiben am 10.12.) funktioniert der DSL-Zugang nicht mehr. Nach langatmigen erfolgslosen Störungsbeseitigungsversuchen seitens 1und1 stellte sich am 20.12. heraus, dass die Telekom den DSL-Port gelöscht hat. 1und1 hat nun einen neuen Port beantragt und rechnet mit einer Bearbeitungszeit bis zu einem Monat.

Verursacht wurde das DSL-Problem also wahrscheinlich von der Telekom durch falsche Abwicklung der Vertragsübertragung.
Dennoch würde ich jetzt 1und1 als DSL-Vertragspartner per Einschreiben eine Frist von 7 Tagen zur Beseitigung der DSL-Störung setzen und nach Ablauf der Frist den Vertrag fristlos vorzeitig kündigen.

Wäre dies die richtige Vorgehensweise um den Vertrag mit 1und1 außerordentlich zu kündigen bzw. wäre dies überhaupt möglich in der gegebenen Situation oder müsste man sich an die Telekom wenden?


Antwort geschrieben am 22.12.2010 13:23:59
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ihre Vorgehensweise ist korrekt.

Denn Sie müssen gegenüber Ihrem Vertragspartner die Frist mit Kündigungsandrohung setzen. Diesem Vertragspartner wäre dann auch nach Fristablauf gegenüber die Kündigung auszusprechen.

Nach Ihrer Darstellung ist dieses 1 und 1. Daher sind die Erklärungen auch gegenüber dem vertragspartner zu erbringen.

Ob diese sich dazu Anschlüsse der Telekom bedienen, ist irrelevant.


Bitte benutzen Sie für die Fristsetzung und die mögliche Kündigung jeweils Einschreiben mit Rückscheinen. Denn die Zugang müssen Sie nachweisen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.12.2010 13:41:40

1und1 kann sich somit nicht auf eine Mitverantwortung des Anschlussinhabers durch Vertragsübertragung des Telekom-Vertrags an die neue Person berufen?

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.12.2010 13:47:45

Sehr geehrter Ratsuchender,


nein, dieses wäre nur dann möglich, wenn ausdrücklich im Vertrag so etwas vereinbart worden wäre. Das ist aber auszuschließen.

Hier sollten Sie sich nicht abspeisen lassen. Zwar wird vielfach versucht, die Verantwortung jeweils auf einen Dritten zu schieben. Entscheidend ist aber allein der Vertrag und der jeweilige Vertragspartner. Und dieses ist nach Ihrer Schilderung 1 und 1.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle



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