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Frage geschrieben am 23.09.2010 12:00:43

DSL Flat ging über in Volumennutzung

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1152
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 42 weitere Antworten zum Thema DSL.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Kurzer Sachverhalt wie ich ihn kenne:
Unser Sohn 19 Jahre hat einen DSL Flat Auftrag für Vodafone beauftragt.
Um die Zeit zu überbrücken wurde ihm ein Stick überlassen.
Die Frage ergibt sich nun aus der Forderung Debitel über 520€. Er hat eine DSL Flat gebucht und wird plötzlich in ein Volumen/zeitabhängiges Abrechnungsverfahren eingestuft.
Seitens Vodafone gab es nie ein Schreiben das der DSL Anschluß nicht schaltbar ist. Warum sich das Ganze zeitlich so verzögert hat muß separat Erfragt werden.
Folgende Punkte sind für mich wichtig:

1. Ist die Forderung von Debitel rechtens?
2. wie muß der Einspruch lauten den ich an Debitel richten muß?



Ich würde Sie nun bitten den Sachverhalt zu überprüfen und mir auch gerne auf meine E-Mail Adresse zu antworten:
Leider ist schon , durch die jugendliche Leichtsinnigkeit, Zeit vergangen. Ich möchte umgehend Einspruch bei Debitel gegen die Forderung einlegen. Möchte aber dies mit anwaltlicher Hilfe formulieren.

Schönen Dank und anbei die eingescannten Schreiben.
Ich habe den Vertrag eingescannt und werde ihn dann zur Verfügung stellen.
Wenn Sie weiter Auskunft benötigen können Sie mich jederzeit mailen.

Vielen Dank



Antwort geschrieben am 23.09.2010 12:58:18
Rechtsanwältin Gesine Mönner
Ernst-Lemmer-Str. 101, 35041 Marburg, Tel: 06421-8092060, Fax: 06421-8091950
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese beantworte ich auf der Basis Ihrer Angaben gerne folgendermaßen:

Zu 1.: Ist die Forderung von Debitel rechtens?

Ob die Forderung von Debitel rechtmäßig ist, kann ich ohne Vorliegen der Vertragsunterlagen nicht abschließend beurteilen.

Wenn Ihr Sohn aber etwas anderes beauftragt hat (DSL - Flatrate) als er dann schließlich bekommen hat (stattdessen ein Volumen/zeitabhängiges Abrechnungsverfahren), dann sollte er sich auf jeden Fall gegen die von Debitel geltend gemachte Forderung wehren.

Zu 2.: wie muß der Einspruch lauten den ich an Debitel richten muß?

Es kommt hier darauf an, wer der Vertragspartner ist: Da Ihr Sohn volljährig ist und den Auftrag getätigt hat, gehe ich davon aus, dass er auch der Vertragspartner von Debitel geworden ist.

Wenn Ihr Sohn Vertragspartner ist, muss er das Einspruchs-/Abwehrschreiben gegen die von Debitel geltend gemachte Forderung in Höhe von 520 € aufsetzen und unterzeichnen.

Falls Debitel bereits eine Abbuchung vorgenommen hat, muss Ihr Sohn/müssen Sie schnellstmöglich die Rückbuchung des Geldes veranlassen.

Das Schreiben an Debitel könnte in etwa wie folgt formuliert werden:

„Sehr geehrte Damen u. Herren,

mit Vertrag vom ... haben wir die Einrichtung einer DSL-Flatrate zum Preis von .... vereinbart.

Die von Ihnen nun geltend gemachte Forderung i.H.v. 520 € für ein Volumen- und zeitabhängiges Abrechnungsverfahren entspricht nicht der zwischen uns getroffenen vertraglichen Vereinbarung.

Daher ist die von Ihnen geltend gemachte Forderung nicht rechtmäßig und ich werde darauf keine Zahlung leisten.

Ich widerrufe hiermit mit sofortiger Wirkung meine Einzugsermächtigung vom ... .

Hilfsweise widerrufe ich den Vertrag vom ... ." (Anmerkung: hierfür müsste die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen sein).

„Hilfsweise kündige ich den mit Ihnen geschlossenen Vertrag vom ... außerordentlich mit sofortiger Wirkung.


Bitte bestätigen Sie mir schriftlich bis zum ... (Fristsetzung), dass der Vertrag aufgelöst ist und keine weiteren Ansprüche Ihrerseits gegen mich bestehen.

Mit freundlichen Grüßen,


... „

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Die von Ihnen eingescannten Schreiben sind leider technisch bedingt nicht einsehbar.

Wenn Sie möchten, können Sie sich über die Direktanfragefunktion an mich wenden:

Dann kann ich den Vertrag für Sie überprüfen und Sie bzw. Ihren Sohn auch gegenüber Debitel vertreten und ein entsprechendes Abwehrschreiben formulieren.

Zum Abschluss möchte ich Sie noch hierauf hinweisen:

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben beruht, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts.
Diese Einschätzung kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen.
Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Für Nachfragen können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gesine Mönner, Rechtsanwältin


Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.09.2010 13:12:20

Hallo Frau Rechtsanwältin Mönner,
ist klar. Er muß das natürlich aufsetzten und unterschreiben. Ich habe die Vertragsunterlagen eingescannt. Darf ich sie Ihnen hochladen?
Viele Grüße
Michael Ganowski

Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 23.09.2010 14:58:16

Sehr geehrter Ratsuchender,

dies können Sie gerne tun.

Mit freundlichen Grüßen,

Gesine Mönner, Rechtsanwältin

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