Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 24.07.2008 13:19:00

DHL erkennt Rechnung nicht an vom

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1988
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 10 weitere Antworten zum Thema DHL.
Hallo,
also folgender Sachverhalt ganz kurz, wer möchte kann sich die längere Version im unten angeführten Link durch lesen.
Habe ein Paket über DHL verschickt dieses kam drei Monate später an mich als Absender, aufgerissen und neu verpackt von DHL zurück. Es fehlte ein Navigationsgerät dessen Wert ich mittels Rechnung belegen konnte. Nun steht in der Rechnung mein Kollege der es für mich erworben hat in meinem Auftrag als Kaufer. DHL hat mir eine Ersatzleistung über 200,00€ ohne Nachweis angeboten, was ich aber abgelehnt habe da auf der Rechnung 499,00 steht. Nun steht im neuen Brief ich solle mittels Beleg/Kaufvetrag belegen in welcher Höhe der Preis des Navis lag. Ich gab meinem Kollegen 499,00 in Bar und wir machten keinen Kaufvertrag oder ahnliches warum auch.
Ich hätte gern von DHL den mir entstandenen Schaden zurück über 499,00 was ich für das Navigationssystem bezahlt habe und mittels Rechnung beweisen kann. Spielt es eine Rolle welcher Name auf der Rechnung steht?
Mit freundlichen Grüßen Lars Ebert

http://www.ciao.de/DHL_Worldwide_Express__Test_8386559


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.7.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.07.2008 14:25:37
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Es spielt keine Rolle, welcher Name auf der Rechnung steht. Sie müssen jedoch beweisen, dass Sie Eigentümer des Navis gewesen sind, da Sie selbst den Schaden geltend machen, mithin die sogenannte „Aktivlegitimation“ beweisen müssen.

II. Sie sollten daher eine schriftliche Bestätigung Ihres Kollegen beilegen, aus der hervorgeht, wann Sie das Navi zu welchem Preis von ihm erworben haben.
In einem etwaigen Prozess kann Ihr Kollege als Zeuge darüber vernommen werden.

III. Die Zahlung der 200 EUR sollten Sie daher als zu gering ablehnen, sondern auf den tatsächlichen Kaufpreis verweisen.
Nach den AGB von DHL sind Inlandssendungen auch bis 500 EUR versichert (im Gegensatz zu den gesetzlichen Bestimmungen, die nur wesentlich geringeren Schadensersatz vorsehen), so dass der Schaden grundsätzlich in der gesamten Höhe von DHL zu ersetzen wäre.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
--------------
Bleichstraße 1
33607 Bielefeld
Tel. 0521 / 16 35 30
Fax: 0521 / 16 41 48 6
Zweigstelle Düsseldorf
Pionierstraße 15
40215 Düsseldorf
Tel. 0211 / 69 54 76 16
Fax: 0211 / 69 54 76 15
E-Mail: schmidt@kanzlei-sas.de
WWW: http://www.kanzlei-sas.de


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Transportrecht, Speditionsrecht letzten Monat:

1
beantwortete Fragen
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
DHL   erkennt   Rechnung