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Frage geschrieben am 13.04.2011 21:07:43

DHL Paket Intedrnational - Weltpostvertrag

Rechtsgebiet: Transportrecht, Speditionsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1511
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Es handelt sich um einen Rechtsstreit zwischen mir und der DHL, der aufgrund eines nicht zugestellten, von mir versandten Paketes ins Ausland anhängig wurde. Ich hatte über die DHL einen sogenannten Nachforschungsauftrag veranlaßt mit dem Ergebnis, daß das Paket verloren gegangen ist. Daraufhin bat ich die DHL desbezüglich um Schadensregulierung inklusive Zahlungsaufforderung. Die DHL hat diese Aufforderung jedoch ignoriert, so daß ich nun Klage gegen die DHL erhoben habe.

Die DHL beantragt nun, die Klage abzuweisen mit der Begründung, daß es sich bei besagtem Paket um ein Produkt der Deutschen Post AG handelt und sie nicht passiv legitimiert wäre. Das Gericht fragt nun bei mir an, ob ich eine Rubrumsberichtigung beantragen möchte.

Jedoch hatte die DHL bisher alles im Zusammenhang mit der Sendungsnachforschung bearbeitet und schriftliche Mitteilungen im Rahmen der Sendungsnachforschung übermittelt, also mir gegenüber volle Verantwortung für die Nichtzustellung des Paketes übernommen. Dies widerspricht der Auffassung der DHL, sie sei nicht verantwortlich für Schadensersatz. In der Klageerwiderung teilt die DHL unter anderem mit, die Deutsche Post AG hätte mich im Zusammenhang mit meiner Zahlungsaufforderung versucht, anzuschreiben. Jedoch sei das Schreiben unzustellbar gewesen. Dies erscheint mir alles äußerst fragwürdig, besonders da nun plötzlich eine Zahlung (nur über den Warenwert, ohne Berücksichtigung meiner auch in der Klage geforderten Gerichtskosten) der Deutschen Post AG bei mir eingegangen ist. Die DHL muß also eine Mitteilung an die Deutschen Post AG vorgenommen haben, ohne mir dies mitzuteilen. Ich vermute, die DHL bzw. Deutsche Post will sich um die Erstattung der Gerichtskosten drücken, mit dieser fragwürdigen Strategie. Ich glaube ferner nicht, daß die Deutsche Post mich tatsächlich angeschrieben hatte. Der gesamte Schriftwechsel mit der DHL lief über meine übliche Adresse. Es ist nicht ersichtlich, warum gerade dieses Schreiben nicht bei mir angekommen sein soll.

1) Wie empfehlen Sie mir nun vorzugehen, um meine bereits vorausgezahlten Gerichtskosten und noch anzufallenden Gerichtskosten erstattet zu bekommen?

2) Auf meinem Einlieferungsbeleg steht „Deutsche Post AG" mit dem Vermerk der Sendungsverfolgung unter website der DHL. Meiner Ansicht nach sind ausnahmslos alle bei der Post aufgegeben Pakete DHL-Pakete, die auch immer von der DHL befördert werden. Können Sie mir sagen, ob es sich bei meinem Paket um ein DHL-Paket oder um ein Paket der Deutschen Post AG handelt?

3) Hätte es Aussicht auf Erfolg, jetzt die Klage gegen die DHL weiterzuführen, oder aber wäre eine Rubrumsberichtigung angezeigt, damit die Deutsche Post verklagt und erfolgreich in Anspruch genommen werden kann (inkl. volle Erstattung der Gerichtskosten)?

4) Teilen Sie daher meine Rechtsauffassung, daß die DHL und nicht die Deutsche Post AG meinen Schaden regulieren muß?

5) Fällt Ihnen noch etwas weiteres zu diesem Fall ein, wie ich am besten zu meinem Recht komme?


Antwort geschrieben am 13.04.2011 22:13:55
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Die DHL Vertriebs GmbH & Co. OHG firmiert als eigene juristischen Person und ist damit auch passivlegitimiert. Wenn DHL nun vorträgt nicht passivlegitimiert zu sein, bisher aber die Schadensabwicklung geführt hat, so ist dies ein widersprüchliches Verhalten. Inwieweit die Deutsche Post AG versucht habe Sie anzuschreiben, ändert zu einem nichts an der Befassung der DHL mit der Sendungsverfolgung. Zum anderen ist DHL beweispflichtig, dass Ihnen entsprechende Schreiben zugegangen sind. Insoweit müssen Sie bestreiten, dass solche Schreiben versandt und Ihnen zugesandt wurden.
Im Nachhinein wird DHL einen Beweis für den Erhalt der Schreiben der Deutschen Post AG nicht führen können. Weiterhin sollten Sie ausführen, dass es fragwürdig ist, warum der Schriftverkehr mit der DHL eingeht, mit der Deutschen Post AG jedoch nicht zustellbar ist.
2) Die Deutsche Post AG ist Vertragspartner der DHL und nimmt in den Postfilialen die Pakete für DHL entgegen. Der Versand und auch die Sendungsverfolgung erfolgt durch die DHL, so dass diese Ihr Vertragspartner und damit auch richtige Beklagte ist. Entsprechende Unklarheiten in der Konzernzuordnung können sicherlich nicht zu Ihren Lasten gehen und zu einer Rubrumsänderung führen.

3) Aus meiner Sicht ist die Passivlegitimation der DHL gegeben, da diese auch die Korrespondenz mit Ihnen geführt hat. Daher ist aufgrund der mir vorliegende Unterlagen eine Rubrumsänderung nicht angezeigt. Ggfs. wird der Richter in der mündlichen Verhandlung einen richterlichen Hinweis erteilen, so dass dann immer noch die Gelegenheit bliebe eine Rubrumsänderung vorzunehmen.

4) Aufgrund der bisherigen Verhaltensweise geht auch DHL davon aus Vertragspartner zu sein, so dass diese den Schaden regulieren muss.

5) Wichtig in dem Verfahren und als Reaktion auf die schriftsätzliche Einlassung der Gegenseite ist, dass unzutreffende Behauptzungen in Bezug auf die Vertragsgestaltung bestreiten, damit die DHL gezwungen ist einen Beweis anzuführen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei einer Nachfrage weiterhin gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
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