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Frage geschrieben am 26.11.2009 10:47:24

DBA Deutschland-Schweiz – Besteuerung von Gehalt, (deutscher AG) / Wohneigentum in CH

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1809
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Deutsche und mit einem Schweizer Staatsbürger verheiratet. Zur Zeit bin ich in Elternzeit (noch bis 11/2010), das Beschäftigungsverhältnis bei meinem Deutschen AG besteht weiterhin. Mitte diesen Jahres haben wir gemeinsam eine noch zu bauende Eigentumswohnung in der Schweiz gekauft und gemeinsam hierfür einen Baukredit aufgenommen. Das bedeutet, der Lebensmittelpunkt ist die Schweiz.

Ziel ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung mit meinem Ehemann in der Schweiz.

Folgende Fragen habe ich hierzu:

Macht es Sinn, mich in Deutschland komplett abzumelden?

Wo erfolgt die Besteuerung (von Gehalt, Kapitaleinkünfte liegen innerhalb des Freibetrages), wenn ich nach der Elternzeit wieder bei meinem deutschen Arbeitgeber arbeite und ich keinen Wohnsitz mehr in Deutschland habe?

Muss ich den Baukredit in der Steuerklärung für 2009 angeben?

Für Ihre Auskunft im Voraus besten Dank.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Sofern Sie sich in Deutschland komplett abmelden, sind Sie nicht mehr unbeschränkt sondern beschränkt steuerpflichtig. Dies führt dazu, dass der Arbeitgeber Sie in Steuerklasse 1 einstuft und die entsprechenden Beträge abführt. Freibeträge werden hierbei nicht berücksichtigt.

2. Insoweit werden Sie dann als beschränkt Steuerpflichtige nicht mehr zur Einkommensteuer veranlagt, da mit dem Abzug der Steuer zum Beispiel vom Lohn oder von den Kapitaleinkünften die Steuer als abgegolten gilt.

Soweit Sie die Freibeträge nutzen wollen bzw. in eine andere Steuerklasse eingetsuft werden wollen, bietet es sich an sich als unbeschränkt steuerpflichtiger deklarieren zu lassen. Dies unter den Voraussetzungen möglich, dass Sie mindestens 90 Prozent der Gesamteinkünfte in der Bundesrepublik Deutschland erwerben und die im Ausland zu besteuernden Einkünfte nicht über 7.664 € liegen

Der Antrag zur Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtige folgt aus § 1 Abs. 3 EStG

Der Abtrag kann für 2009 ab Wegzug in die Schweiz gestellt werden.

Hinsichtlich der Eigentumswohnung wird diese nach Ihren Angaben privat genutzt. Soweit Sie hier keine Abschreibungsmöglichkeiten nutzen oder sonstige Aufwendungen geltend machen können ist dies in der Steuererklärung in Deutschland nicht anzugeben.

Behalten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland bei und melden sich nicht ab, bleibt es bei unbeschränkten Steuerpflicht.

Ich hoffe ich konnten Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen. Im Rahmen der Nachfragefunktion stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

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