DBA Deutschland-Russland; selbständige Arbeit
22.06.2011 16:54 |
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Steuerrecht
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Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Guten Tag,
Mein Status: russische Staatsbürgerschaft, unbefristete Niederlassungserlaubnis in Deutschland. Meine Aufenthalte in Deutschland beschränken sich auf ca. 100 Tage im Jahr (Urlaub und Dienstreisen). In Deutschland bin ich in einer Wohnung gemeldet, es besteht aber kein Mietverhältnis mit dem Wohnungsbesitzer. Die 183 und mehr Tage halte ich mich in Russland auf und bin dort als „privater Unternehmer" (auf russisch „individueller Untrnehmer") registriert. Es besteht ein „Dienstleistungsvertrag über Softwareerstellung" zwischen einer deutschen Firma und mir (als einem privaten Unternehmer). Die Arbeit wird in Russland ausgeübt (ich arbeite von Zuhause) und Honorar wird auf ein deutsches Konto überwiesen. Es gibt keine weitere Einkünfte. Russisches Finanzministerium hat mir eine Ansässigkeitsbescheinigung für Zwecke der Steuerentlastung gemäß dem DBA erteilt.
Dazu meine Fragen:
Müssen diese Einkünfte nur Russland versteuert werden? Bin ich gemäß Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland nicht steuerpflichtig?
Gilt meine Anmeldung in Deutschland beim Einwohnermeldeamt in Augen des Finanzamtes als einen Wohnsitz?
Muss ich dem deutschen Finanzamt eine jährliche Steuererklärung abgeben?
Vielen Dank









