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Frage geschrieben am 22.10.2010 12:30:35

D-Staatsbürger, 4,5 Jahre Lux-Rente zurück bekommen

Rechtsgebiet: Internationales Recht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1324
Guten Tag,

Ich arbeitete für 4,5 Jahre in Luxemburg. War deutscher Staatsbürger und da in der Luftfahrtbranche tätig, berechtigt jegliche Abgaben in Lux zu leisten.

Nach Arbeitsplatzwechsel nach Österreich und dem Misstrauen in das zukünftige Rentensystem würde ich die eingezahlte Rente gerne auszahlen lassen und in Edelmetall als Altersvorsorge selbst investieren.

Geht das? Wie mache ich das? Wer kann mir helfen? Was kostet mich das?

Vielen Dank.



Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworte:

Sie fragen, ob Sie sich die Altersrente in Luxemburg ausbezahlen lassen können.

Anspruchsberechtigt für eine Rente in Luxemburg sind Personen, die mindestens 10 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. In Ihrem Fall – nach 4,5 Jahren – können Sie sich auch Versicherungszeiten aus anderen EU-Ländern, z.B. Ihrer zukünftigen Tätigkeit in Österreich, anrechnen lassen, oder sich in Luxemburg freiwillig weiter versichern.

Falls Sie die erforderliche Versicherungszeit für die Rente nicht erfüllen, können Sie sich die gezahlten Beiträge ausbezahlen lassen. Zuständig für die Bearbeitung der Auszahlung von Rentenansprüchen ist das Rentenamt in Luxemburg.

Bei einer Auszahlung bekommt der Antragsteller den Arbeitgeber- und Staatsanteil der Beiträge nicht zurück, was über 60% der Beiträge ausmachen kann. Insoweit ist zu überlegen, ob eine Auszahlung wirklich Sinn macht, da Sie die verlorenen Beiträge mit einer alternativen Geldanlage wieder ausgleichen müßten.

Auch die deutsche Botschaft in Luxemburg weist auf Beratungstage des Beratungsdienstes der Deutschen Rentenversicherung hin. Weil das Thema komplex ist und viele individuelle Fragen zu beachten sind, sollten Sie sich vor einer Entscheidung individuell beraten lassen.

Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Mack
Rechtsanwalt


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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt a.M.
Tel.: 0049-69-4691701
E-mail: tsmack@t-online.de




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