Dübellöcher, beschädigte Türrahmen bei Auszug
13.04.2011 16:38 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
Guten Tag,
mein Vermieter hat beim ersten Versuch der Wohnungsübergabe die Dübellöcher bemängelt.
Daher habe ich die Dübellöcher eben mit der Wand verschlossen.
Beim zweiten und letzten Anlauf der Wohnungsübergabe wurden folgende Mängel im Übergabeprotokoll notiert.
Dübellöcher im Schlaf- und Arbeitszimmer nicht schön genug verschlossen.
Des weiteren befinden sich im Bad 8 unverschlossene Dübellöcher in den Fugen, eine Fliese ist etwas angeplatzt ( 1x2 mm ausgebrochen ). Die Dübellöcher im Bad stammen vom Vormieter, dies wurde beim Einzug einfach übernommen und ich habe mein eigenes Regal dort angeschraubt.
Im Arbeitszimmer habe ich zwei Hängeschränke vom Vormieter übernommen, die Bohrlöcher dafür waren ausgebrochen (Durchmesser 3-4 cm) weil dieser sich anscheinend "verbohrt" hatte. Dieser Schaden wurde beim Einzug nicht bemerkt da ich die Hängeschränke übernommen habe. Nun sind die Schränke abgenommen und der Schaden ist sichtbar.
Diese Löcher habe ich ebenfalls verschlossen. Allerdings fehlt an dieser Stelle die Tapete ( 6x6 cm ).
Ausserdem werden Schäden an den Türrahmen bemängelt. Diese sind durch den Möbeltransport beim Auszug entstanden. Es handelt sich um eingedrückte Türrahmen ( 1cm lang, 2 mm tief im Holz).
Für den Einzug wurde kein Übergabeprotokoll erstellt.
Ich habe beim Verbraucherschutz vorgesprochen, dort wurde festgestellt das die Klausel Schönheitsreparaturen unwirksam ist da fixe Fristen eingetragen sind.
Ich möchte nun wissen was ich tun muss und was nicht, bitte mit Quellenangaben.
Es besteht nur noch schriftlicher Kontakt mit dem Vermieter.
Den Mietvertrag kann ich Ihnen eingescannt zukommen lassen.
Anfallende Reparaturen müssten durch eine Firma vor Ort übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 826 weitere Antworten zum Thema:
Auszug
Auszug









