Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340432
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 31.03.2011 10:29:01

Cyberservices B.V:

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1978
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein Test-Abo bei der Cyberservices B.V. in Amsterdam über 3 Tage abgeschlossen. Nach 2 Tagen habe ich per Email an die auf Ihrere Homepage genannte Adresse die Kündigung versendet, ebenfalls wurde per Fax gekündigt, es besteht eine Faxbestätigung mit Datum und Uhrzeit.

Nach 5 Tagen wurde mir per Lastschrift 24,90 Euro von meinem Konto abgezogen und somit das 3-Tage Abo, was gekündigt wurde auf ein Monatsabo verlängert. Diese Lastschrift habe ich mir von meiner Bank wieder zurück holen lassen.

Jetzt schreibt die Rechtsanwaltskanzlei: Friedrich Fix Rüdiger Mosebach in Hamburg.

Zahlungsverzug ich sollte 35,56 Euro zahlen.

Wie soll ich in diesem Fall handeln?
Ich bitte um eine genaue Vorgehensweise, denn grobe Sachverhalte sind in diesem Forum ja schon zu oft angesprochen worden.

Mfg


Antwort geschrieben am 31.03.2011 12:15:53
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 350
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:

Weisen Sie die Ansprüche nochmals schriftlich unter Bezugnahme auf die Kündigung zurück.
Erklären Sie darüber hinaus vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und Irrtum und widerrufen Sie den Vertrag nochmals gegenüber der Kanzlei.
Weiteres Tätigwerden ist in der Regel nicht erforderlich.
Sollten Sie Post vom Amtsgericht (Mahnbescheid) erhalten, wenden Sie sich umgehend an einen Kollegen.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

www.anwalt-for-you.de


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Internetrecht, Computerrecht letzten Monat:

19
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340432
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97847
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Cyberservices   B.V: