ich habe ein Test-Abo bei der Cyberservices B.V. in Amsterdam über 3 Tage abgeschlossen. Nach 2 Tagen habe ich per Email an die auf Ihrere Homepage genannte Adresse die Kündigung versendet, ebenfalls wurde per Fax gekündigt, es besteht eine Faxbestätigung mit Datum und Uhrzeit.
Nach 5 Tagen wurde mir per Lastschrift 24,90 Euro von meinem Konto abgezogen und somit das 3-Tage Abo, was gekündigt wurde auf ein Monatsabo verlängert. Diese Lastschrift habe ich mir von meiner Bank wieder zurück holen lassen.
Jetzt schreibt die Rechtsanwaltskanzlei: Friedrich Fix Rüdiger Mosebach in Hamburg.
Zahlungsverzug ich sollte 35,56 Euro zahlen.
Wie soll ich in diesem Fall handeln?
Ich bitte um eine genaue Vorgehensweise, denn grobe Sachverhalte sind in diesem Forum ja schon zu oft angesprochen worden.
Mfg
Antwort geschrieben am 31.03.2011 12:15:53 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Stefan Steininger
Brennereistr. 1, 71282 Hemmingen, Tel: 07150 - 913 913, Fax: 07150 -913 919
Arbeitsrecht, Reiserecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Zivilrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht, Mietrecht
Bewertungen: 350
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Ihre Online-Anfrage möchte ich auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen summarisch wie folgt beantworten:
Weisen Sie die Ansprüche nochmals schriftlich unter Bezugnahme auf die Kündigung zurück.
Erklären Sie darüber hinaus vorsorglich die Anfechtung wegen Täuschung und Irrtum und widerrufen Sie den Vertrag nochmals gegenüber der Kanzlei.
Weiteres Tätigwerden ist in der Regel nicht erforderlich.
Sollten Sie Post vom Amtsgericht (Mahnbescheid) erhalten, wenden Sie sich umgehend an einen Kollegen.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
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