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Frage geschrieben am 14.05.2010 00:06:58

Cover-Abbildungen von "alten" Comics, Büchern etc. als "Sammlerkatalog" im Internet

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1097
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In einem Online-Forum "treffen" sich Sammler von Comics, Kinder- und Jugendbüchern, Telefonkarten, Science-Fiction-Romanen usw. Überwiegend werden dort Produkte thematisiert, die man nur noch gebraucht bekommen kann.
Die Mitglieder dieses Forum erstellen mit viel Liebe Übersichten ihrer Sammelobjekte in diesem Forum. Meist ist das Ziel eine vollständige Übersicht einer Produktlinie zu erhalten (bspw. alle "Was ist was"-Bücher aus dem Tesloffverlag, inkl. aller Covervarianten).
Dazu werden meist Fotos/Scans des Produktes abgebildet und alle verfügbaren bibliografischen Angaben dazu notiert (Verlag, Erscheinungsdatum, Autor, Zeichner, Auflage usw.
Das Forum ist ein reiner Treffpunkt privater Personen und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.

Die Frage: Dürfen im o.g. Fall die Cover bzw. Produkte inkl. der genannten Angaben im Internet "katalogisiert" werden?


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Diese Antwort ist vom 14.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 14.05.2010 01:13:08
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Solange die Cover bzw. Produkte zutreffend gekennzeichnet bzw. bezeichnet und die Urheber (Zeichner, Verlage etc.) benannt werden, ist das Vorgehen unbedenklich, soweit Ausschnitte gezeigt werden.

Wenn allerdings das gesamte Werk (wie z.B. bei den Telefonkarten) dargestellt wird, ist es eine Verletzung des Urheberrechts des Urhebers und damit rechtswidrig.
Soweit die Cover selbst die Schöpfungshöhe erreichen und damit als Werk anzusehen sind, gilt das auch für diese.

Kurz:
Nein, die Cover bzw. Produkte dürfen im Zweifel nicht katalogisiert werden.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.05.2010 12:54:15

Sehr geehrter Herr Weber,

ich wüsste abschließend gerne noch was es heißt, dass ein Cover die Schöpfungshöhe erreicht hat.
Meist wurde und wird ja mit Hilfe einer Illustration das Cover gestaltet - von anderen Personen, als den Illustratoren.
Wie beurteile ich die "Schöpfungshöhe"? Wer ist denn dann der Urheber?

Es wäre schön, wenn Sie mir dies noch abschließend beantworten könnten. Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.05.2010 20:35:43

Sehr geehrte Ratsuchende,

Urheber eines Covers ist die Person, die das Cover gestaltet hat. Wenn mehrere Personen das Cover gestaltet haben, gibt es mehrere Urheber.

Die Schöpfungshöhe ist das Maß der individuellen Gestaltung, die ein Ergebnis geistiger Arbeit auszeichnet. Sie zu beurteilen ist eine der schwierigsten Sachen des Urheberrechts und kann selbst Profis schwerfallen. Sobald die Schöpfungshöhe erreicht ist, liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor.

Im Zweifel hat jede Zeichnung die Schöpfungshöhe erreicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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