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Frage geschrieben am 04.10.2008 15:41:00

Copyrights-Verletzung

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1459
Es handelt sich hierbei um einen Webseitenbetreiber, der Bilder von meiner Webseite in sein Angebot eingefügt hat.
Diese wurden von mir persönlich aufgenommen (Zeuge vorhanden)!
Weitere Beweise sind kein Problem, da der Gegner die originalen Dateibezeichnungen übernommen hat.
Delikat wird das ganze, da der Betreiber bei mir eine Webseite in Auftrag gegeben hat, diese jedoch NIE bezahlt hat!
Strebe Abmahnung/Unterlassungserklärung an und möchte Schadensersatz fordern, am besten umgehend.



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 4.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 04.10.2008 16:30:54
Sehr geehrter Fragesteller,

die vorgenommene Handlung stellt nach Ihren Angaben eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Verletzer ist zur Unterlassung/Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich grds. nach der sogenannten „Lizenzanalogie“; was hätte also der Verletzer für die rechtmäßige Verwendung der Bilder zahlen müssen. Üblich ist zudem ein 100%-iger Verletzerzuschlag. Daneben gehören zum Schadensersatz auch die Anwaltskosten, die der Verletzte zur Verfolgung seiner Ansprüche aufwenden muss.

Gerne stehe ich insoweit für eine weitere Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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