ich betreibe nun seit ca. 2 Jahren ein online Wörterbuch. Das Wörterbuch hat damals als kleines Projekt angefangen und ist aufgrund der steigenden Anfragen und steigenden Aktivitäten der Nutzer (die Wörter vorschlagen können / Fehler melden, etc) auf ein gut gefülltes Wörterbuch gestiegen.
Alle Übersetzungen sind mit Copyright angegeben, sprich kopieren der Wörter ist verboten, jedoch für den Eigenbedarf erlaubt.
Am gestrigen Abend habe ich in der Auswertung meines Servers ca. 100.000 Anfragen von einer IP Adresse vermerkt. (Normal ca. 20.000 am Tag). In der Auswertung ist zu erkennen, dass alphabetisch alle Übersetzungen abgefragt und abgespeichert worden sind. Diese sind mit aller Wahrscheinlichkeit für den Weiterverkauf oder Weiterbenutzung bestimmt.
Meine Frage nun:
Da im Impressum alle Wörter unter Copyright stehen und nur für den Eigenbedarf bestimmt sind und 100.000 Abfragen innerhalb von 14 Stunden sehr unrealistisch sind, bzw. von einem Datenklau auszugehen ist stellt sich für mich die Frage, wie ich weiter vorgehen kann.
Welche Art von Anwalt brauche ich?
Welche Chancen habe ich überhaupt?
Da die Übersetzungen geklaut worden sind, wie sieht es mit Schadensersatz aus?
Wie hoch wären die Kosten im Falle eines Vorgehens?
Die IP Adresse des Benutzers habe ich, und ich habe mich schon mit dem jeweiligen Provider auseinander gesetzt.
Eine grobe Antwort würde mir schon reichen, da ich weiß dass man detaillierte Antworten mit dem jeweilige/n Anwalt/Anwältin klären muss.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 2.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 2.3.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.03.2008 22:07:49
gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:
Verletzungen des Urheberrechtes können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. An der Höhe dieses Schadenersatzanspruches errechnen sich auch die Rechtsanwaltsgebühren, welche auf Sie zukommen. Parallel hierzun besteht der Anspruch auf Unterlassen.
Die Höhe dieses Schadensersatzes kann im Bereich des Urheberrechts häufig schwer zu bestimmen sein. Für die Schadensberechnung kann grundsätzlich ein fiktiver Lizenzvertrag angenommen werden, anhand dessen ein Schaden bestimmt werden kann. Hier ist die Frage, welchen Betrag der unberechtigte Nutzer für die Nutzung hätte bezahlen müssen, wenn er das Nutzungsrecht ordnungsgemäß bei Ihnen erworben hätte.
Da diese Unterlassung- und Schadensersatzansprüche grundsätzlich durchsetzbar sind, empfehle ich Ihnen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen, welcher sich auf dem Gebiet des Urheberrechts spezialisiert hat.
Die Kosten für eine Erstberatung belaufen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf max. 190 € netto zzgl. MwSt., so dass dieser Betrag in einer ersten Beratung nicht überstiegen wird. Über die Folgekosten wird Sie der Rechtsanwalt nach Erfassung der Gesamtumstände im Rahmen dieser Beratung informnieren.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Als Leser können Sie
