Frage geschrieben am 19.08.2009 07:11:19
Copyright-Verletzung durch deutschsprachige Firma mit US Adresse
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1450http://www.auswandern.de/tipps/arbeitslosengeld-nach-auswandern/
Zwei Tage später muss ich feststellen dass mein Artikel nahezu wörtlich auf der Website
http://www.gomopa.net/Finanzforum/tipps-adressen-und-moeglichkeiten/arbeitslosengeld-bei-rueckkehr-nach-deutschland-p942817932.html?highlight=auswandern#post942817932
kopiert wurde.
Meine Erlaubnis den Artikel zu verwenden wurde weder angefragt noch gegeben.
Auf eine email von mir mit der Aufforderung den Artikel unverzüglich zu löschen erhielt ich die folgende Antwort:
"Sehr geehrter Herr Ostermann,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Diesbezüglich darf ich Ihnen mitteilen, dass wir unserer Ansicht nach korrekt gehandelt haben. Wir haben die Quelle (auswandern.de) im Beitrag durch Backlink gekennzeichnet und den Beitrag geändert, u.a. auch dahingehend, dass wir einige Wörter mit Links unterlegten, so dass dieser Beitrag mit dem Original nicht mehr viel zu tun hat.
Es liegt uns aber fern mit Ihnen zu streiten. Aus diesem Grunde geben wir Ihre Beschwerde an unsere amerikanischen Rechtsanwälte weiter und werden uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wir bitten um etwas Geduld und verbleiben"
Bei mir entsteht der Endruck dass die Firma bewusst das Copyright Dritter verletzt und darauf hofft durch den SItz in den USA vor einer Klage geschützt zu sein. Auf der Website der Firma gibt es sogar einen eigenen Link "Beschwerde".
Der Firmensitz ist:
Goldman Morgenstern & Partners
Consulting LLC
575 Madison Avenue, 10th floor
New York, NY 10022-2511
USA
Fax 001.212.605.0222
Meine Frage:
1. Ist meine Ansicht korrekt dass die Änderung einzelner Wörter keine ausreichende intelektuelle Leistung darstellt um einen neuen Artikel (der nicht meinem Copyright unterliegen würde) zu erstellen.
Oder einfacher: Das ist immer noch mein Artikel auch wenn die ein paar Worte ausgewechselt haben und einen Link gesetzt haben)
2. Wie kann ich meine Ansprüche gegen eine US Firma durchsetzen? Wie stehen meine Chancen zu gewinnen?
3. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
4. Für mich ist das Copyright sehr wichtig, da ich sämtliche Themen auf meiner Seite selbst recherchiere und immer mit Quellen belege. Ich möchte auswandern.de als zuverlässige Quelle und Premium-Marke im Bereich auswandern etablieren. Darum lege ich extrem viel Wert auf hohe Qualität - und darauf die von mir erstellten Beiträge zu schützen.
Ich befürchte dass ich in Zukunft noch oft mit Copyright Verletzungen zu tun haben werde - darum suche ich nach einer kostengünstigen Lösung um meine Rechte durchzusetzen.
mit freundlichen Grüssen, Christoph Ostermann
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 19.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 19.08.2009 09:44:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 270
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herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Ihre Fragen darf ich Ihrer Nummerierung folgend beantworten:
1. Zunächst stellt das Auswechseln nur einiger Wörter oder das Verlinken von Wörtern oder Textpassagen keine ausreichende Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts dar, um ein eigenes Werk zu schaffen. Vielmehr kommt es darauf an, selbst eine schöpferisch wertvolle Leistung zu erbringen, was im Auswechseln einzelner Wörter nicht liegen kann, da dadurch der Sinngehalt nicht verändert wird. Auch die Nennung der Quelle dürfte gerade aufgrund der Bearbeitung keine Zitatfunktion haben, wobei ich eine solche auf der gegnerischen Internetseite nicht entdeckt habe. Insofern besteht hier ohne Weiteres eine Urheberrechtsverletzung.
2. Ihre Ansprüche bestehen in einer Forderung nach Unterlassung und Schadenersatz für die unberechtigte Verwendung. Auf dem Papier wären diese Ansprüche relativ klar durchzusetzen, allerdings haben Sie bereits selbst darauf aufmerksam gemacht, dass hier eine ausländische Firma diese Verletzung begangen hat. Zu hinterfragen wären danach die Zahlungsfähigkeit des Gegners und auch die Vollstreckbarkeit eines möglicherweise erstrittenen Titels. Dabei können Sie zwar den Anspruch in Deutschland gem. dem Revidierten Berner Übereinkommen (RBÜ) und der EuGVVO auch in Deutschland geltend machen. Zudem kann ein Gerichtsstand in Deutschland nur dann gefordert werden, wenn sich der Internet-Auftritt bestimmungsgemäß auch im Inland (Deutschland) auswirken soll (Beschluss des OLG Köln vom 30.10.2007) Allerdings könnte eine Vollstreckung in den USA sodann problematisch werden. Da die gegnerische Seite jedoch auch Tochterstellen in Deutschland (Berlin) besitzt, könnte ggf. hier eine Vollstreckung erfolgreich sein, wobei zunächst davon auszugehen ist, dass diese eine eigene Rechtsperson (GmbH) darstellt.
3. Die Kosten bemessen sich am sog. Gegenstandswert, der bei Urheberrechtsverletzungen dieser Art nicht unbedingt gering ist, Sie sollten hier von einem Gegenstandswert von 5.000,00 Euro bis 10.000,00 Euro ausgehen, wobei dann das Prozeßkostenrisiko (wenn Sie vollständig unterliegen sollten), je nach der Art und Weise der geltend gemachten Ansprüche bei mindestens 2.500,00 Euro liegt. Insbesondere müssten Sie bei einem gerichtlichen Verfahren auch zunächst Gerichtskosten verauslagen. Das gerichtliche Verfahren würde sodann ggf. notwendig werden, wenn außergerichtlich die Ansprüche nicht erfüllt werden, wovon hier auszugehen ist.
4. Ohne eine Geltendmachung Ihrer Ansprüche wird es sicher immer wieder zu entsprechenden Verletzungen Ihres Urheberrechts kommen, bzw. die begangenen Verletzungen bestehen bleiben. Gerne können Sie mich telefonisch oder per Email kontaktieren, um hier ggf. Möglichkeiten zu erläutern, wie dies im außergerichtlichen Bereich unterbunden werden kann und welche Auswirkungen gerade im wirtschaftlichen Bereich und auch im gerichtlichen Bereich damit verbunden sind.
Gerne stehe ich Ihnen auch im Rahmen der kostenfreien Nachfrage zur Verfügung, hoffe jedoch, Ihre Fragen vorerst hilfreich beantwortet zu haben.
Als Leser können Sie
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