Mein Gedanke ist nun der, sich mit anderen Piloten die Scankosten für den Papierkartensatz zu teilen.
Meine Frage lautet nun, ob es gegen das Copyright verstößt, wenn sich mehrere Piloten auch über das Internet zusammentun, um die gescannten Karten auszutauschen, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird (durch Kaufbeleg), dass derjenige, dem ich den Kartenscan zukommen lasse, genau die selbe Karte selbst auch im Papierformat gekauft hat?
Antwort geschrieben am 02.06.2010 11:17:40 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Malte Mörger, LL.M.
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221-233240, Fax: 0221-233241
Kaufrecht, Medienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
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1. Sie dürfen selbst nach § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch auf einem beliebigen Datenträger herstellen.
2. Sie dürfen die Vervielfältigung nicht gegen Bezahlung durch einen Copy-Shop vornehmen lassen, weil insoweit die Voraussetzungen von § 53 Abs. 1 Satz 2 UrhG bzw. von § 53 Abs. 2 UrhG nicht vorliegen. Sie müssen entweder selbst scannen oder einen Copy-Shop finden, der die Karten unentgeltlich für Sie scannt.
3. Die von Ihnen für den eigenen Gebrauch rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke dürfen Sie nach § 53 Abs. 6 Satz 1 UrhG nicht verbreiten, also nicht an andere Piloten weitergeben.
4. Da die Vervielfältigung unter Entstehung von Scankosten nicht erlaubt ist erübrigt sich die Frage nach der Teilung der Scankosten mit anderen Piloten unabhängig von der Frage, ob diese selbst eine Ausfertigung der Karte gekauft haben.
Ihr Vorhaben ist danach urheberrechtswidrig.
Ich hoffe, dass Ihre Frage damit beantwortet ist. Andernfalls nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.
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