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Frage geschrieben am 12.03.2010 18:24:19

Concept Media GroupB.V.

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1991
Hallo!

Habe von Beiler Karl. Platzbecker & Partner einen Brief bekommen.
Zahlungsverzug.
Aktenzeichen FUNxxxxxxxxxx
Die Concept Media B.V. Lottumsweg 43, 5971 BV Grubenvorst NL hat uns mit der Wahrnehmung usw.
Es geht auch um ein Probeabbo von 4,90.
Es wurden mir jetzt 2 x in 2 Monaten 9,90 Euro abgebucht.
Habe beide Zahlungen wieder zurückgeholt.
Habe im Forum so viel gelesen, daß ich jetzt eigentlich sehr verwirrt bin.
Frage:Soll ich jetzt eine eingeschriebene Kündigung an den Anwalt Beiler Karl und an die dubiose Firma Concept Media Group schicken.
Wenn ja, welchen Text soll ich benutzen.

Bitte um Info

giseli23


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 12.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.03.2010 19:48:40
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Zunächst gehe ich mangels weiterer Angaben davon aus, dass Sie sich bei der sogenannten Anmeldung für das Probeabonnement nicht bewusst waren überhaupt ein Abonnement abzuschließen. Um sich darüber bewusst gewesen zu sein ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen hätten Sie auf der betreffenden Website nach der Preisangabenverordnung klar und deutlich auf die Kostenpflichtigkeit des Abonnements hingewiesen worden sein müssen. Daher könnten Sie das Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Neben der Kostenpflichtigkeit hätten Sie gemäß § 355 BGB ordnungsgemäß über Ihr bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden müssen. Eine ordnungsgemäße Belehrung muss in ausdruckbarer Form erfolgen müssen. Dies bedeutet, dass Sie entweder per E-Mail, per Fax oder per Brief hätten darüber informiert werden müssen, dass Sie binnen Monatsfrist den Vertrag widerrufen können. Die auf solchen Abonnementsseiten verwendeten Widerrufsbelehrungen sind in der Regel unvollständig oder fehlen ganz. Daher sollten Sie neben der Anfechtung den Vertrag widerrufen.

Die Folgen von Widerruf und Anfechtung sind für Sie identisch; der Vertrag gilt als nicht geschlossen.

Das Textbeispiel lasse ich Ihnen gerne per E-Mail zukommen, wenn Sie im Rahmen der Nachfrageoption Ihre E-Mail-Adresse Kund geben, oder mir eine E-Mail schreiben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.03.2010 20:02:34

Danke für die Antwort.
Anbei mein E-Mailadresse für Texte.



Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.03.2010 20:49:25

Hallo Herr Fragesteller,,
schon verschickt.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
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