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Frage geschrieben am 17.10.2009 15:25:34

Concept Media Group inkasso

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2128
Hallo,,

ich habe folgendes Problem mit dieser Media Group

habe da mal ein so ein Probeabo abgeschlossen habe es auch gekündigt aber seitdem werden mir jeden Monat 9,90 abgebucht.

Habe es dann per Einschreiben gekündigt mit meinen Daten. Kam auch ein Rückschein zurück. es wurden dann aber wieder 9,90 abgebucht. habe das Geld dann zurüch buchen lassen und heute habe ich von einem Inkassobüro eine Forderung bekommen von beiler karl und platzbecker in hamburg bekommen... mit einer forderung von über 50 euro...

was soll ich tun


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Diese Antwort ist vom 17.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.10.2009 16:38:20
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten.

I. Ich gehe vorliegend davon aus, dass Sie sich bei „Anmeldung" nicht bewusst waren ein Abonnement einzugehen, insbesondere Sie auf der betreffenden Website nicht mit den nach der Preisangabenverordnung erforderlichen Klarheit auf die Kostenpflichtigkeit des Angebots hingewiesen wurden. Insofern sollten Sie das Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.

II. Daneben müssten Sie seinerzeit ordnungsgemäß über Ihr bestehendes Widerrufsrecht belehrt worden sein. Da die verwandten Widerrufsbelehrungen oftmals fehlerhaft sind bzw. ganz fehlen, sollten Sie rein vorsorglich (neben der Anfechtung) das Ihnen zustehende Widerrufsrecht ausüben.

III. Sollte die Anfechtung und/oder die Ausübung des Widerrufsrecht durchgreifen, besteht grds. keine Forderung der Gegenseite.

IV. Daneben bietet es sich mangels näherer Informationen an, dass Sie im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion weitere Angaben zu dem „Abschluss" des „Vertragsverhältnisses" sowie zu der von Ihnen bereits vorgenommen Kündigung machen. Ich komme dann auf die Angelegenheit gerne mit einer weiteren Stellungnahme zurück.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
--------------
Prinz-Georg-Str. 91
40479 Düsseldorf
Tel. 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631

E-Mail: schmidt@kanzlei-sas.de
WWW: http://www.kanzlei-sas.de

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.10.2009 19:18:26

danke für die antwort.

wie gesagt das war so ein probeabo für drei tage das ich aber gleich wieder gekündigt habe per mail. kam keine antwort. dann haben die jeden monat 9,90 abngezogen von meinem konto. ein abo wollte ich nie.

Habe dann eine kpndigung per einschreiben an die firma mit meinen daten gesenet

an die adresse cyberservices B.V. Keizersgracht 62- 64 1015 Cs Amsterdam

kam auch der rückschein zurück
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 17.10.2009 19:41:21

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Aufgrund Ihrer Angaben gehe ich davon aus, dass Sie ein Probeabonnement abgeschlossen hatten, das kurzfristig stets gekündigt werden konnte (und was Sie auch getan hatten). Bereits danach besteht keine Zahlungspflicht Ihrerseits.

Da es sich bei dieser Angelegenheit um ein „Massenproblem“ handeln dürfte, das viele Nutzer betrifft, empfehle ich Ihnen, sich gegen diese Forderung, die nach Ihren Angaben unberechtigt ist, zu wenden und den anmahnenden Anwälten die Einwendungen schriftlich darzulegen Zusätzlich sollten Sie, wie oben beschrieben, rein vorsorglich die Anfechtung des Vertrages erklären sowie ebenfalls rein vorsorglich Ihr Widerrufsrecht ausüben.

Sollte man Sie dennoch weiterhin anmahnen, so empfehle ich, anwaltliche Hilfe zur weiteren Forderungsabwehr in Anspruch zu nehmen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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