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Frage geschrieben am 18.08.2008 17:24:00

Computerbetrug und allgemeiner Betrug

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1762
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Antworten zum Thema Betrug.
Hallo,

Ich habe ein großen Probelm ich habe einen großen fehler gemacht als ich bei meinem Ex Freund gewohnt habe.

Ich habe mit ihm betrug begangen und habe bestellungen im Internet über einen Falschen Namen gemacht, und über unsere Namen obwohl wir wussten das wir es nciht bezahlen könne.

Das eigentliche problem ist das ich nur beschuldigt werde diese Sachen gemacht zu haben weil er nicht lesen und schreiben kann.

Ich weiss das ich einen Großen fehler gemacht habe aber ich finde es nicht fair wenn er keine strafe bekommt.

Was kann ich tun?

Bis jetzt ist noch keine verhaldnung gewesen.

Was für eine strafe könnte mich erwarten, muss aber dazu sagen das ich schon ein paar aehnliche sachen gemacht habe die aber schon verhandelt worden sind und ich bestaft worden bin.

Danke im vorraus für die Antwort.



Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 18.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 18.08.2008 18:27:08
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Eine abschließende Bewertung ist ohne Kenntnis der Gesamtumstände nicht möglich. Die Höhe Ihrer Strafe hängt maßgeblich von dem Umfang der Taten ab, insbesondere auch der Schadenshöhe. Weitergehend ist für Strafzumessung Ihr Vorstrafenregister von wesentlicher Bedeutung. Da Sie nach Ihrer Schilderung bereits aufgrund vergleichbarer Delikte veruteilt worden sind, ist auch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung nicht auszuschließen. Für eine Beurteilung ist hier aber zwingend Akteneinsicht erforderlich. Weiterhin sollten Sie ohne anwaltliche Beratung auch keine Angaben zu den Taten machen.

Ich empfehle Ihnen daher dringend, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Nach Akteneinsicht können das weitere taktische Vorgehen besprochen werden, insbesondere auch in Bezug auf die Tathandlungen Ihres ex- Freundes. Gerne stehen wir Ihnen für die weitergehende Vertretung zur Verfügung. Der von Ihnen gebotene Einsatz wird hierbei vollständig auf die Rechtsanwaltskosten angerechnet, so dass nach erfolgter Akteneinsicht eine vollumfängliche Beratung erfolgen kann und das weitere Vorgehen besprochen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt


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