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Frage geschrieben am 06.10.2011 08:24:10

Cheerleaderverein im Recht?

Rechtsgebiet: Vereinsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 762
Guten Tag, der fall ist etwas kompliziert, ich versuche mich kurz zu fassen.
Es geht darum, dass ich September 2010 einem cheerleaderverein begetreten bin. ich habe 13 euro monatsbeitrag bezahlt, das steht auch auf dem vertrag drauf. sonstige kosten wurden nicht erwähnt und habe ich nicht unterschrieben.

Da der verein einmal im jahr bei einer meisterschaft mitmacht, hat das team beschlossen, einen amerikanischen trainer zu holen, der uns die choreographie für die meisterschaft beibringen und verkaufen sollte,d.h. flug,hotel,verpflegung und choreographie für die meisterschaft musste bezahlt werden und sollte zwischen den mitfgliedern aufgeteilt werden. ich habe dafür eine quittung bekommen, die ich auch noch besitze. da wir viele anfänger hatten (mich inklusive) meinte mein trainer dass nicht alle mitmachen könnten und hat vorher schon ein paar ausselektiert. diese mussten aber auch kein geld bezahlen, da sie ja auch nciht dabei waren. ich war also noch dabei und habe mir auch ein cheerleader trickot anfertigen lassen (musste ich ja, da ich dachte ich wäre im team und bei der meisterschaft dabei).
einen monat vor der meisterschaft kam eine neue, erfahrene cheerleaderin, die natürlich viel mehr dinge konnte als ich.

der trainer meinte damals, dass ich bei der meisterschaft nicht dabei sein kann, weil sie halt besser ist. ich hatte nun aber schon alles bezahlt, 150 euro für das trickot und 100 euro für die amerikanischen coach (beide quittungen hab ich noch). ich meinte, dass ich dann nicht in der mannschaft bleiben will, weil ich trotzdem immer kommen sollte zum training um die choreographie nicht zu vergessen. denn es könnte ja jemand ausfallen und ich würde wieder eingesetzt werden. ansonsten wurde ich nicht trainiert, hatte nur spritkosten (45 minuten autofahrt einfach) und durfte dann nur zuschauen, es sei denn es würde halt jemand ausfallen kurzfristig. deswegen meinte ich, dass ich das team verlassen möchte, weil es mir nix bringt. selbst da sagte mein trainer noch, dass ich das geld sicherlich zurück bekommen würde, aber ich muss mich an den vorstand wenden.

das habe ich getan, erstmals im märz 2011. ich habs 5,6 mal versucht per email und es kam nichts zurück. ich habe meinen trainer kontakiert, es kam nichts zurück. nur als ich ihn anrief ging er dran und ich meinte dass sich niemand vom vorstand meldet. er gab mir noch ne andere emailadresse. daraufhin meldete sich endlich jemand. jedoch war der vorstand nicht bereit mir das geld zurück zu geben weil ich das team ja freiwillig verlassen hätte. ich habe einige male mit dieser frau per email geschrieben, aber sie war nicht bereit mir das geld zu geben. seit juni antwortet sie auch nicht mehr.

ich habe das trickot (welches ich bis heute nicht gesehen habe) doch gekauft und denke dass ich ein recht darauf habe oder nicht? das gleiche mit dem geld für die choreographie. es hieß ja, dass das utner den leuten aufgeteilt wird, die auch definitiv mitmachen. ich finde das ist keine art und weise und fühle mich total abgezockt. das mädchen, das an meiner stelle eingesetzt wurde, musste auch nochmal bezahlen, was ja der oberhammer ist... ich habe eine bekannte gefragt ob sie mir helfen kann in der sache, da sie juristin ist, aber sie ist ständig im Urlaub und kommt nicht dazu. deswegen wende ich mich an Sie. ich ärgere mich total, denn ich habe auch erst angefangen zu arbeiten und geld zu verdienen, aber ich kann keine 250 euro einfach so verschenken. kann man da nicht irgednwas machen?

vielen vielen dank für eine ausführliche!!
liebste grüße.


Antwort geschrieben am 06.10.2011 09:10:24
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Die Zahlung für das Trikot und den Trainer erfolgten aufgrund einer Vereinbarung mit dem Verein, so dass hieraus grundsätzlich eine Verpflichtung besteht, diese Beträge zu entrichten, was Sie dann auch getan haben.

Da Sie Ihr Trikot bislang noch nicht erhalten haben und aufgrund der geänderten Teamsituation auch nicht mehr benötigen haben Sie hier einen Anspruch auf Erstattung der Vorauszahlung gegenüber dem Verein. Denn Sie haben die versprochene Leistung, das Trikot, bislang nicht erhalten. Rein vorsorglich sollten Sie den Vereinsvorstand schriftlich und per Email anschreiben, dass Sie von dem Vertrag in Bezug auf das Trikot zurücktreten.

Hinsichtlich des Beitrages für den Trainer ist die Sachlage etwas anders. Hier haben Sie das Training jedenfalls für einen gewissen Zeitraum in Anspruch genommen, so dass die erfolgte Zahlung aus der Vereinbarung mit dem Verein teilweise erfüllt wurde. Auch wenn Sie nicht an der Meisterschaft teilnehmen, bzw. nur als Ersatz fungieren, haben Sie die versprochene Leistung in Anspruch genommen. Aus meiner Sicht haben Sie daher nur Anspruch auf Ersatz des für Ihren Teil nicht verbrauchten Trainerentgeltes, insbesondere, da die neue Cheerleaderin auch einen Beitrag zu den Trainerkosten geleistet hat. Anhand der gesamten Trainerstunden und den bis zur Verbannung als Ersatzcheerleaderin sollten Sie die anteiligen Trainerkosten ermitteln und die Differenz bei dem Verein schriftlich und per Email einfordern.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe bei einer Nachfrage gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen



Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.10.2011 20:50:36

Hallo,

das problem ist, dass ich emailkontakt hatte auch zu diesem entschluss gekommen sind. allerdings antwortet mir die frau seit juli nicht mehr. was kann ich tun? haben sie vllt zeilen aus dem bgb oder so die ich anwenden kann?

danke!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 08.10.2011 20:49:26

Vielen Dank für die Nachfrage.

Der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises, hier Schadensersatz wegen Nichterfüllung ergibt sich aus §§ 281, 280 BGB. Schreiben Sie die Beteiligten an und setzen eine Frist von bis zu 10 Tagen. Erfolgt auch hier keine Reaktion können Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruches beauftragen oder selbst einen Mahnbescheid beantragen.

Mit besten Grüßen
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