Check Arbeitsvertrag: Überstunden, Wettbewerbsverbot
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
| in unter 1 Stunde
Guten Tag,
ich werde in Kürze einen neue verantwortungsvolle Anstellung antreten. Im Arbeitsvertrag bin ich auf zwei Klauseln gestoßen, die mir nicht so klar sind und ich Sie bitten möchte mir diese leicht verständlich zu erklären:
I. Arbeitszeit
1. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 40 Stunden in der Woche.
2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Pausenregelungen richten sich nach der betrieblichen Übung.
3. Der Arbeitsnehmer ist verpflichtet, zumutbare Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
-> Meine Frage zu Punkt 3: Bedeutet dies, dass ich immer dazu verpflichtet bin Überstunden zu leisten? Was ist gesetzlich zulässig? Ich bin mir zwar im Klaren, dass in meiner neuen Position Überstunden anfallen werden, allerdings möchte ich hierzu nicht laut Vertrag verpflichtet sein. Normalerweise kenne ich die Klausel, dass mit dem Gehalt jegliche Überstunden und Mehrarbeit abgegolten ist. Sollte ich hier eine Änderung veranlassen und was sollte darin stehen?
II. Wettbewerbsverbot
Der Arbeitnehmer ist bereit auf Wunsch des Arbeitgebers und so lange das Arbeitsverhältnis nicht von einer Seite gekündigt worden ist, für die Zeit nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses einem Wettbewerbsverbot, welches den gesetzlichen Vorschriften entspricht, zuzustimmen.
--> Meine Frage zu Punkt II: Um welche Art Wettbewerbsverbot handelt es sich hierbei, ein vertragliches oder nachvertragliches Wettbewerbsverbot? Und welche gesetztlichen Vorschriften bestehen? Dass ich während meiner Beschäftigung bei dieser Firma für keine anderen Wettbewerber tätig bin, ist für mich in Ordnung. Allerdings muss für mich gewährleistet sein, dass ich nach einer Kündigung (von meiner oder der Arbeitgeberseite) auch für Wettbewerber arbeiten darf. Entspricht diese Klausel meinen Wünschen oder müsste man hier nachbessern. Wenn ja, bitte ich Sie um einen Änderungsvorschlag, damit ich sicher gehen kann, dass ich nach einer Kündigung auch weiter in meiner Branche tätig sein kann.
Ich danke Ihnen recht herzlich im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen!
Beste Grüße
Überstunden Wettbewerbsverbot









